Der Konsum bricht ein – wegen der Angst vor Covid-19 und wegen dem Aufruf des Bundesrates, zuhause zu bleiben. Dies zeigt unter anderem der KOF-Aktivitätsindiktator. Seit Donnerstag gilt gesamtschweizerisch ein Versammlungsverbot von über 50 Personen. Gewisse Kantone haben noch weitergehende Restriktion beschlossen, Restaurants, Sportzentren und Museen geschlossen. Solche Teil-Lockdowns beinträchtigen den Wirtschaftsgang beträchtlich.

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Der Verband der Eventbranche sagt, seinen Mitgliedern stünde «das Wasser bis zum Hals». Auch Kulturschaffende und der Sport beklagen erhebliche Umsatzeinbussen. Epidemiologen und Virologen gehen davon aus, dass die zweite Corona-Ansteckungswelle bis im Mai anhalten könnte – nämlich solange, bis die Temperaturen wieder steigen.

«Wie im Frühling»

Wie kann der Staat den betroffenen Firmen und Branchen finanziell unterstützen? KOF-Direktor Jan-Egbert Sturm sagt: «Wir sind wirtschaftlich wieder in einer Situation wie im März, als die Covid-19-Kredite aufgesetzt wurden. Es ist für mich deshalb schwer verständlich, warum der Bund das Programm der Covid-19-Kredite nicht verlängert hat». 

Es lief im Juli aus. «Das Programm gäbe auch jetzt die Möglichkeiten, betriebliche Engpässe zu überbrücken», sagt Ökonom Sturm. Das Mittel sei «wirksam, schnell, unbürokratisch, effizient gewesen».

Gewerkschaften und Verbände warten zu

Fragt man derzeit Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, welche Massnahmen notleidende Betriebe sofort unterstützten könnten, heisst es, man wolle die von Bund beschlossene sogenannte Härtefallregelung abwarten. Das Parlament hat diese Regelung im September beschlossen, doch die konkrete Ausführung lässt auf sich warten. Denn die Kantone müssen die Hilfen zur Hälfte mittragen; und das Parlament hat umfassende Konsultationen von Bund, Kantone und Sozialpartner ins Gesetz geschrieben.

Ursprünglich sollte die Härtefallregelung per Februar 2021 in Kraft gesetzt werden. Dieser Beschluss fiel, als die zweite Infektionswelle noch nicht sichtbar war.

Jetzt aber haben Bundesrat und Parlament die Dringlichkeit erkannt. Am Freitag forderte die Sozial- und Gesundheitskommission des Parlaments den Bundesrat und die Kantone auf, die Härtefallregelung «spätestens per Ende November in Kraft» zu setzen. Tatsächlich gab Wirtschaftsminister Guy Parmelin in einem Radio-SRF-Interview bekannt, er wolle die Härtefallregelung auf den 1. Dezember einführen: «Wir sind bereit.»

«Die Härtefallregelung ist nicht dazu ausgelegt, breit zu wirken. Es geht um Einzelfallbeurteilungen.»

Jan-Egbert Sturm, Direktor Kof ETH

Doch diese Regelung hat laut Jan-Egbert Sturm einen wesentlichen Nachteil: «Die Härtefallregelung wurde im Sommer und Herbst entwickelt, als die Infektionslage ruhig war und es darum ging, einzelne betriebliche Härtefälle abzufedern. Sie ist gesetzlich nicht dazu ausgelegt, breit zu wirken. Es geht um Einzelfallbeurteilungen.»

Das dem so ist, zeigt auch die Formulierung der Sozial- und Gesudheitskommission vom Freitag: Das Parlament wollte «eine wirtschaftliche Abfederung der am stärksten betroffenen und in ihrer Existenz gefährdeten Branchen, insbesondere in den Bereichen Veranstalter, Reisebranche und Schausteller» – nicht aber ein breites Wirtschaftsstützprogramm.

«Es besteht jetzt leider viel Unsicherheit», bedauert Sturm die Lage. «Ob die künftige Härtefallregelung ausreicht, um Firmen auf breiter Linie finanziell zu unterstützen, ist für mich unklar. Ich habe die Befürchtung, dass diese Regelung nicht ausreicht.»

«Covid-19-Programm reaktivieren»

Der KOF-Direktor schlägt deshalb vor: «Der Bund soll das Covid-19-Programm wieder einführen und die Anwendung erweitern». Der Vorteil jenes Programms sei, dass es nicht Einzelfälle beurteile, sondern in die Breite wirke. «Es könnte für ganze Wirtschaftssektoren zum Tragen kommen.» Denkbar wäre, so Sturm, dass Branchen zuerst Kredite aufnehmen, die dann, je nach Wirtschaftslage, nur teilweise zurückbezahlt werden müssten.

So könnte man beispielsweise dem hart getroffenen Tourismus unter die Arme greifen, glaubt Sturm. Die Konjunkturforscher der ETH schätzen die Wertschöpfungsverluste dieser Branche allein für 2020 auf 10 Milliarden Franken. Sturm betont, er habe noch keine pfannenfertige Lösung, aber in diese Richtung müsse überlegt werden: «Der Bund muss pragmatische Wege finden.»

Den Vorschlag einer teilweisen Stundung der Covid-19-Kredite für gewisse Branchen hatte das Parlament im Frühjahr diskutiert, dann aber abgelehnt; denn man ging davon aus, dass der Wirtschaftseinbruch von kurzer Dauer sei und die Rückzahlfrist der Kredite von 5 bis 8 Jahren wirtschaftlich tragbar sei. Diese Einschätzung könnte heute anders ausfallen.

Wie viele Milliarden?

Jan-Egbert Sturm – der inzwischen auch die Wirtschaftsgruppe der Covid-19-Taskforce des Bundes leitet – hatte im März mit dem ETH-Wirtschaftsprofessor Hans Gersbach vorgeschlagen, einen Stützungsfonds von 100 Milliarden Franken aufzusetzen. Er war zur «Wertschöpfungskompensation» gedacht. «Damals ging es darum, ein Signal zu setzen, damit die Wirtschaft weiss, dass sie in der Not nicht allein gelassen werde», erklärt Sturm.

Heute will er über keinen konkreten Betrag sprechen, den der Staat einsetzen müsste. Aber er betont: «Es ist falsch zu sagen, die Schweiz können sich eine Finanzierung im hohen zweistelligen Milliardenbereich nicht leisten. Sie kann es sehr wohl». Das Land sei fiskalisch gut aufgestellt und könnte sich hohe Unterstützungsbeiträge leisten.

Es sei jetzt nicht an der Zeit, jeden Franken dreimal umzudrehen. Wenn das Haus brenne, rufe man die Feuerwehr und diese gehe löschen – unabhängig davon, was es kostet. «Niemand würde auf die Idee kommen, zuerst zu berechnen, ob es sich lohnt, das Leben der Bewohner und den Haushalt zu retten».

Am Freitag forderte bereits Credit-Suisse-Chef Thomas Gottstein im «Tages-Anzeiger» den Bund auf, das Covid-19-Programm wieder einzusetzen und die vom Bund nicht verwendeten 23.1 Milliarden Franken dazu zu verwenden.

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BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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