Bevor der Zöllner an der Grenze den Pass zurückgibt, macht er die hohle Hand: 13 Franken Gebühr fürs Kontrollieren des Passes und des Kofferraums. Wer nicht bezahlen will, darf nicht einreisen. Unvorstellbar? Nicht für Päckli!

Kontrolliert der Zoll eins, muss der Empfänger eine zufällige «Revisionsgebühr» von 13 Franken bezahlen. Selbst dann, wenn der Inhalt korrekt deklariert ist und als Geschenk mit einem Wert von unter 100 Franken von Zoll und Mehrwertsteuer befreit ist. So war es der Fall bei Charlotte Margelisch aus Brigerbad, der eine Freundin aus den USA eine Feenfigur für 
25 Dollar zugeschickt hatte.

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Stichprobenweise Kontrolle

Weshalb der Empfänger etwas zahlen muss, ist strittig: «Nicht der Zoll erhebt die Gebühr, sondern die Post», sagt Zoll-Sprecher Walter Pavel. 
Es sind Angestellte der Post, die diese Sendungen aus- und einpacken. «Diese Kosten überwälzen wir verursachergerecht auf die Kunden», sagt Post-Sprecher Oliver Flüeler.

Doch die Empfänger sind keine Kunden (sondern die Paketversender), und «verursachergerecht» ist die Methode auch nicht. Denn die Kontrolle erfolgt wie an der Grenze stichprobenweise. Charlotte Margelischs Schwester Anneliese, an der gleichen Adresse wohnhaft, erhielt am gleichen Tag von der gleichen Absenderin ein gleiches Paket mit gleichem Inhalt und gleicher Zolldeklaration – ohne dass sie etwas zahlen musste.

Kein Geld, kein Paket

Eine gesetzliche Grundlage für die 13 Franken Zollrevisionsgebühr fehlt. Post-Sprecher Flüeler sagt, Preisüberwacher Stefan Meierhans habe die Gebühr abgesegnet. Das stimme zwar, sagt Meierhans, doch das war nur ein Nebenpunkt einer einvernehmlichen Regelung, die seit 2012 die übrigen Verzollungskosten von direkt importierten Waren senkt. «Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Staat diese Kosten übernehmen sollte. Aber solange er das nicht tut, muss man der Post ermöglichen, sie anderswo einzutreiben», so Meierhans.

So oder so ist der Empfänger am kürzeren Hebel: Bezahlt er die Gebühr nicht, liefert die Post das Paket einfach nicht aus.

Dieser Artikel ist zuerst in unserer Schwester-Publikation «Beobachter» erschienen.