Ob man nun sein Vermögen Schritt für Schritt selbst aufgebaut hat, eine grössere Erbschaft machen konnte oder gar mit sechs Richtigen im Lotto zu Reichtum gekommen ist: Das Geld will verwaltet sein. Doch durch wen? Selber machen oder machen lassen? Das ist die Frage.
Wer sein Vermögen selbst verwalten will, muss sich darüber im Klaren sein, was auf ihn zukommt. Es bedeutet, sich ständig über das Geschehen an den Finanzmärkten, über Prognosen für Branchen und Unternehmensnachrichten auf dem Laufenden zu halten. So transparent und offen zugänglich die Finanzinformationen heute auch sind, so schwierig ist es, aus dem riesigen, nicht eben übersichtlichen Angebot die richtigen und relevanten herauszufiltern – ganz zu schweigen vom zeitlichen Aufwand für die Beschaffung. Die Informationen nützen einem aber nur, wenn man auch in der Lage ist, sie zu interpretieren. Selbstverständlich kann zur Meinungsbildung der Anlageberater der Hausbank beigezogen werden. Wenn es dann aber darum geht, Anlageentscheide zu treffen, ist der Investor auf sich selbst gestellt.
Wer die Musse, den Willen und nicht zuletzt die Nerven hat, sich das notwendige Anlage-Know-how anzueignen und sich dem eigenen Vermögen intensiv zu widmen, dem sei die Freude daran nicht vergällt. Doch sind auch jene zu verstehen, die ihre kostbare (Frei-)Zeit anderen Dingen widmen wollen und den komplexen Anlagethemen ein begrenztes Interesse entgegenbringen. Sie delegieren die Verwaltung ihres Vermögens vorzugsweise an Profis. Das sagt sich zwar leicht, erweist sich aber in der Praxis als knifflig. Denn als Nächstes stellt sich die Frage, wen man damit beauftragt.
Traditionellerweise ist die Verwaltung von privaten Kundenvermögen das Kerngeschäft der Privatbanken. Längst haben sich aber auch die Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken und die Vertretungen ausländischer Institute in der Schweiz auf das Privatebanking spezialisiert. Eine immer wichtigere Rolle spielen zudem unabhängige Vermögensverwalter. Hier handelt es sich meist um ehemalige Banker, die sich selbstständig gemacht haben. Die Verwaltung der Anlagen muss also nicht mehr zwingend aus derselben Hand stammen wie die sichere Verwahrung der Titel und die Kontoführung, die ausschliesslich den Banken vorbehalten ist.
Unabhängige Vermögensverwalter unterstehen im Gegensatz zu den Banken nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. Dagegen unterliegen sie strengen Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäscherei und müssen einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sein. Kriterien, die es bei der Wahl eines unabhängigen Verwalters zu beachten gilt, sind in der Checkliste auf dieser Seite aufgeführt. Einige dieser Punkte treffen übrigens auch auf die Wahl von Banken zu.
Basis eines jeden Vermögensverwaltungsauftrags ist ein schriftlicher Vertrag. Darin ist zu vereinbaren, welches Anlageziel verfolgt werden soll. Geht es darum, das Vermögen zu erhalten und geringe Risiken einzugehen? Wird ein optimaler Mix aus Erträgen und Wachstumschancen bevorzugt? Oder stehen Kursgewinne im Vordergrund? Das Anlageziel bestimmt den Anlagemix. Zu berücksichtigen sind auch Einschränkungen, die der Kunde definiert, zum Beispiel der Ausschluss von einzelnen Ländern, Branchen oder von Derivatgeschäften. Wie wichtig es ist, die Abmachungen schriftlich festzuhalten, zeigt sich in Fällen, wo der Vermögensverwalter gegen das Anlageziel oder die Restriktionen verstösst.
Ob man nun eine Bank oder einen unabhängigen Anbieter mit der Verwaltung des Vermögens beauftragt, ist ein sehr persönlicher Entscheid. Voraussetzung ist unbestritten ein Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Berater. Gerade in dieser Hinsicht haben insbesondere grössere Banken schlechtere Karten. Wiederholte Beraterwechsel und strukturelle Veränderungen sind der Vertrauensbildung wenig zuträglich. Im Gegenteil: Sie fördern den Wechsel zu Privatbanken und unabhängigen Vermögensverwaltern. Der Kunde schätzt dort den persönlicheren Service und fühlt sich mit seinen Anliegen ernst genommen. Aspekte, die die grösseren Banken zunehmend vermissen lassen, obschon sie ebenfalls für «individuelle» und «massgeschneiderte» Vermögensverwaltung werben.
Banken mit einer grossen Anzahl zu betreuender Mandate müssen zwangsläufig Abstriche machen, um die Masse bewältigen zu können. Solange sich die Massnahmen auf die Standardisierung der Mandate beschränken, leuchtet dies noch ein. Bei Credit Suisse Private Banking macht der Anteil der individuellen, mit Restriktionen versehenen Mandate per Juni 2001 gerade mal 17,1 Prozent aus. Tangiert die Standardisierung dann aber auch die persönliche Betreuung, lässt sich dafür wenig Verständnis aufbringen. In der Anlage von kleineren Vermögen – je nach Institut als Beträge zwischen 250 000 Franken und einer Million Franken definiert – setzen Banken bis zu 100 Prozent Strategiefonds oder andere Fonds ein.
Gegen Fondsanlagen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, ermöglichen sie doch bei kleineren Vermögen eine sinnvollere Diversifikation als Direktanlagen. Stossend ist dagegen, wenn Banken die Vermögensverwaltungsdepots mit hauseigenen Fonds füllen und kommissionsmässig gleichermassen bei den Fonds und der Vermögensverwaltung kassieren. Dies gilt umso mehr, wenn die Fonds nicht zu den am besten performenden ihrer Kategorie gehören. Es soll aber auch Kunden geben, die damit kein Problem haben, da für sie die Identifikation mit der Bank und ihren Produkten im Vordergrund steht. Der Einsatz von Fonds ist auch unabhängigen Vermögensverwaltern nicht fremd. Bei der Auswahl der Fonds wie auch der Direktanlagen sind sie aber auf alle Fälle freier als ihre Kollegen bei den Banken. Sie unterliegen keinem Zwang, hauseigene Produkte verkaufen oder Titelempfehlungen folgen zu müssen.
Ganz unabhängig von strukturellen, rechtlichen und persönlichen Vor- und Nachteilen der beiden Anbietergruppen ist die Performance, die ein Vermögensverwalter bisher erzielt hat, ein wesentlicher Faktor im Auswahlverfahren – immer im Wissen, dass vergangene Erfolge kein Garant für zukünftige Erfolge sind. Aber der Wunsch des zunehmend professionelleren Anlegers, die Anbieter auch performancemässig zu vergleichen, ist verständlich. Die Erfüllung seines Wunsches lässt allerdings auf sich warten.
BILANZ hat die Probe aufs Exempel gemacht und eine ganze Reihe von Banken unterschiedlicher Grösse sowie ausgewählte unabhängige Vermögensverwalter gefragt, welche Nettoperformance sie letztes Jahr und im ersten Semester 2001 durchschnittlich mit drei verschiedenen, gemischten Verwaltungsmandaten erzielt haben. Die Performance drückt, allgemein formuliert, die prozentuale Veränderung des Depotvermögens in einem bestimmten Zeitraum aus. Das Resultat ist ernüchternd: Bei den meisten Anbietern wurde die Anfrage mehr oder weniger bestimmt abgeschmettert. Doch immerhin: Fünf Aufrechte treten den Vergleich an und scheuen sich nicht, die Performance ihrer gemischten Mandate in Relation zur Performance vergleichbarer Strategiefonds setzen zu lassen.
Wenn der Vergleich auch nicht als repräsentativ bezeichnet werden kann, so zeigt die rückläufige Performance doch einen Trend, der für die gesamte Branche gilt: Die Vermögensverwalter müssen nun ihr Können unter Beweis stellen. Während der Boomjahre der New Economy hatten sie ein vergleichsweise leichtes Spiel, die Gelder ihrer Kunden zu vermehren, kannten doch die Kurse vieler Titel nur eine Richtung: aufwärts. Inzwischen hat sich das Blatt offensichtlich gewendet. Schon vergangenes Jahr erwies es sich als nicht mehr ganz so einfach, eine passable Performance zu erzielen. Dieses Jahr müssen die Anleger angesichts der schlechten Verfassung der Weltbörsen gar mit einem Vermögensverlust rechnen, der je nach Aktienanteil happig ausfallen kann.
Inwieweit die schlechtere Performance die von BILANZ befragten Banken und Vermögensverwalter abgehalten hat, ihre Zahlen offen zu legen, bleibe dahingestellt. Wenn sie ihre Absage überhaupt begründeten, führten sie in erster Linie die fehlenden Standarddepots als Begründung an. Sie hätten so viele Strategien wie Kunden, lautet ein häufig geäussertes Argument. Bei unabhängigen Vermögensverwaltern und kleineren Privatbanken, wo die Individualität gross geschrieben wird, ist dies nachvollziehbar. Angesichts der Masse betreuter Vermögensverwaltungsaufträge bei grösseren Banken ist es allerdings schwer vorstellbar, dass sich Mandate mit vergleichbaren Aktienanteilen und ähnlichen Restriktionen nicht zu so genannten Composites zusammenfassen lassen.
Die strikte Absage an eine Zahlenpublikation hat wohl eher damit zu tun, dass diese Banken den Vergleich scheuen, weil mangels gemeinsamer, anerkannter Standards für die Definition und die Berechnung der Performance ein unfairer und verzerrender Vergleich befürchtet wird. Sinnigerweise sind sie es selbst, die es in der Hand hätten, die Initiative zu ergreifen.
Momentan können sich die Vermögensverwalter noch hinter den fehlenden Standards verstecken. Der Druck der Privatkunden, eine entsprechende Grundlage für eine vernünftige Vergleichbarkeit zu schaffen, nimmt jedoch ständig zu. Ein Vorbild dafür gibt es bereits: In der institutionellen Vermögensverwaltung wurden 1996 nach amerikanischem Vorbild die Swiss Performance Presentation Standards (SPPS, www.spps.ch) eingeführt. Inzwischen haben sich über 40 auf die Verwaltung institutioneller Vermögen spezialisierte Unternehmen freiwillig dieser Herausforderung gestellt. Einige von ihnen haben sich gar von dafür befugten Wirtschaftsprüfern zertifizieren lassen.
Die Standards definieren beispielsweise klar, dass in der Berechnung der Performance Zinserträge, Dividenden, Kapitalgewinne und aufgelaufene Zinsen zu berücksichtigen sind. Die Richtlinien untersagen zudem die Mischung echter Performancedaten mit simulierten und Musterportefeuilles. Ausserdem müssen sämtliche Mandate in mindestens einem Composite vorkommen. Ansonsten liessen sich nämlich zum Beispiel die 20 Prozent Mandate mit der schlechtesten Performance in der Auswertung unterschlagen, um die Durchschnittsperformance besser aussehen zu lassen. Die damit verbundene Standardisierung der Mandate bietet allerdings immer noch einen verhältnismässig grossen Spielraum, unterschiedliche, auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Mandate anbieten zu können.
Am Ende des Tunnels taucht ein Licht auf: Es gibt bereits Banken, die an der Einführung der SPPS in der privaten Vermögensverwaltung arbeiten. Vorbereitungen laufen namentlich bei Credit Suisse Private Banking und der Zürcher Kantonalbank. «Die SPPS werden sich auch in der privaten Vermögensverwaltung durchsetzen», ist Bruno Ammann, Leiter der privaten Vermögensverwaltung bei der Zürcher Kantonalbank überzeugt. Gemäss Stefan Hoffmann, Geschäftsführer SPPS bei der Schweizerischen Bankiervereinigung, erhöben insbesondere die sehr vermögenden Privatkunden Anspruch auf den gleichen Service, wie er institutionellen Kunden geboten werde, und übten daher Druck auf die Banken aus, die SPPS einzuführen. «Die Schweizerische Bankiervereinigung forciert vorderhand keine flächendeckende Einführung», sagt Hoffmann. Druck könnte seiner Meinung nach eher von den Wirtschaftsprüfern ausgehen, die als Anbieter der externen SPPS-Bestätigung von einer Marktausdehnung profitieren würden. Stimulierend könnte zudem der mit einer Zertifizierung verbundene Marketingeffekt wirken, fügt er an.
Angesichts des verstärkten Wettbewerbs um grosse Privatvermögen müssen sich die Banken gut überlegen, wie lange sie es sich noch leisten wollen, auf eine Offenlegung und faire Präsentation der Performancezahlen zu verzichten. Da sie ja bankintern auf die Erfahrungen der institutionellen Vermögensverwaltung mit den SPPS zurückgreifen können, müsste ihnen die Umsetzung der Standards in der privaten Vermögensverwaltung eigentlich leichter fallen. Eine breitere Unterstellung der Banken unter die SPPS für die private Vermögensverwaltung könnte sich auf die Dauer als Wettbewerbsnachteil für die unabhängigen Anbieter erweisen. Denn die Standardisierung steht klar im Widerspruch zu der von ihnen vertretenen individualisierten Verwaltung. Schlaflose Nächte werden sie deswegen allerdings noch keine haben, mahlen doch die Finanzmühlen bekanntlich langsam.
Wer sein Vermögen selbst verwalten will, muss sich darüber im Klaren sein, was auf ihn zukommt. Es bedeutet, sich ständig über das Geschehen an den Finanzmärkten, über Prognosen für Branchen und Unternehmensnachrichten auf dem Laufenden zu halten. So transparent und offen zugänglich die Finanzinformationen heute auch sind, so schwierig ist es, aus dem riesigen, nicht eben übersichtlichen Angebot die richtigen und relevanten herauszufiltern – ganz zu schweigen vom zeitlichen Aufwand für die Beschaffung. Die Informationen nützen einem aber nur, wenn man auch in der Lage ist, sie zu interpretieren. Selbstverständlich kann zur Meinungsbildung der Anlageberater der Hausbank beigezogen werden. Wenn es dann aber darum geht, Anlageentscheide zu treffen, ist der Investor auf sich selbst gestellt.
Wer die Musse, den Willen und nicht zuletzt die Nerven hat, sich das notwendige Anlage-Know-how anzueignen und sich dem eigenen Vermögen intensiv zu widmen, dem sei die Freude daran nicht vergällt. Doch sind auch jene zu verstehen, die ihre kostbare (Frei-)Zeit anderen Dingen widmen wollen und den komplexen Anlagethemen ein begrenztes Interesse entgegenbringen. Sie delegieren die Verwaltung ihres Vermögens vorzugsweise an Profis. Das sagt sich zwar leicht, erweist sich aber in der Praxis als knifflig. Denn als Nächstes stellt sich die Frage, wen man damit beauftragt.
Traditionellerweise ist die Verwaltung von privaten Kundenvermögen das Kerngeschäft der Privatbanken. Längst haben sich aber auch die Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken und die Vertretungen ausländischer Institute in der Schweiz auf das Privatebanking spezialisiert. Eine immer wichtigere Rolle spielen zudem unabhängige Vermögensverwalter. Hier handelt es sich meist um ehemalige Banker, die sich selbstständig gemacht haben. Die Verwaltung der Anlagen muss also nicht mehr zwingend aus derselben Hand stammen wie die sichere Verwahrung der Titel und die Kontoführung, die ausschliesslich den Banken vorbehalten ist.
Unabhängige Vermögensverwalter unterstehen im Gegensatz zu den Banken nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. Dagegen unterliegen sie strengen Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäscherei und müssen einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sein. Kriterien, die es bei der Wahl eines unabhängigen Verwalters zu beachten gilt, sind in der Checkliste auf dieser Seite aufgeführt. Einige dieser Punkte treffen übrigens auch auf die Wahl von Banken zu.
Basis eines jeden Vermögensverwaltungsauftrags ist ein schriftlicher Vertrag. Darin ist zu vereinbaren, welches Anlageziel verfolgt werden soll. Geht es darum, das Vermögen zu erhalten und geringe Risiken einzugehen? Wird ein optimaler Mix aus Erträgen und Wachstumschancen bevorzugt? Oder stehen Kursgewinne im Vordergrund? Das Anlageziel bestimmt den Anlagemix. Zu berücksichtigen sind auch Einschränkungen, die der Kunde definiert, zum Beispiel der Ausschluss von einzelnen Ländern, Branchen oder von Derivatgeschäften. Wie wichtig es ist, die Abmachungen schriftlich festzuhalten, zeigt sich in Fällen, wo der Vermögensverwalter gegen das Anlageziel oder die Restriktionen verstösst.
Ob man nun eine Bank oder einen unabhängigen Anbieter mit der Verwaltung des Vermögens beauftragt, ist ein sehr persönlicher Entscheid. Voraussetzung ist unbestritten ein Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Berater. Gerade in dieser Hinsicht haben insbesondere grössere Banken schlechtere Karten. Wiederholte Beraterwechsel und strukturelle Veränderungen sind der Vertrauensbildung wenig zuträglich. Im Gegenteil: Sie fördern den Wechsel zu Privatbanken und unabhängigen Vermögensverwaltern. Der Kunde schätzt dort den persönlicheren Service und fühlt sich mit seinen Anliegen ernst genommen. Aspekte, die die grösseren Banken zunehmend vermissen lassen, obschon sie ebenfalls für «individuelle» und «massgeschneiderte» Vermögensverwaltung werben.
Banken mit einer grossen Anzahl zu betreuender Mandate müssen zwangsläufig Abstriche machen, um die Masse bewältigen zu können. Solange sich die Massnahmen auf die Standardisierung der Mandate beschränken, leuchtet dies noch ein. Bei Credit Suisse Private Banking macht der Anteil der individuellen, mit Restriktionen versehenen Mandate per Juni 2001 gerade mal 17,1 Prozent aus. Tangiert die Standardisierung dann aber auch die persönliche Betreuung, lässt sich dafür wenig Verständnis aufbringen. In der Anlage von kleineren Vermögen – je nach Institut als Beträge zwischen 250 000 Franken und einer Million Franken definiert – setzen Banken bis zu 100 Prozent Strategiefonds oder andere Fonds ein.
Gegen Fondsanlagen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, ermöglichen sie doch bei kleineren Vermögen eine sinnvollere Diversifikation als Direktanlagen. Stossend ist dagegen, wenn Banken die Vermögensverwaltungsdepots mit hauseigenen Fonds füllen und kommissionsmässig gleichermassen bei den Fonds und der Vermögensverwaltung kassieren. Dies gilt umso mehr, wenn die Fonds nicht zu den am besten performenden ihrer Kategorie gehören. Es soll aber auch Kunden geben, die damit kein Problem haben, da für sie die Identifikation mit der Bank und ihren Produkten im Vordergrund steht. Der Einsatz von Fonds ist auch unabhängigen Vermögensverwaltern nicht fremd. Bei der Auswahl der Fonds wie auch der Direktanlagen sind sie aber auf alle Fälle freier als ihre Kollegen bei den Banken. Sie unterliegen keinem Zwang, hauseigene Produkte verkaufen oder Titelempfehlungen folgen zu müssen.
Ganz unabhängig von strukturellen, rechtlichen und persönlichen Vor- und Nachteilen der beiden Anbietergruppen ist die Performance, die ein Vermögensverwalter bisher erzielt hat, ein wesentlicher Faktor im Auswahlverfahren – immer im Wissen, dass vergangene Erfolge kein Garant für zukünftige Erfolge sind. Aber der Wunsch des zunehmend professionelleren Anlegers, die Anbieter auch performancemässig zu vergleichen, ist verständlich. Die Erfüllung seines Wunsches lässt allerdings auf sich warten.
BILANZ hat die Probe aufs Exempel gemacht und eine ganze Reihe von Banken unterschiedlicher Grösse sowie ausgewählte unabhängige Vermögensverwalter gefragt, welche Nettoperformance sie letztes Jahr und im ersten Semester 2001 durchschnittlich mit drei verschiedenen, gemischten Verwaltungsmandaten erzielt haben. Die Performance drückt, allgemein formuliert, die prozentuale Veränderung des Depotvermögens in einem bestimmten Zeitraum aus. Das Resultat ist ernüchternd: Bei den meisten Anbietern wurde die Anfrage mehr oder weniger bestimmt abgeschmettert. Doch immerhin: Fünf Aufrechte treten den Vergleich an und scheuen sich nicht, die Performance ihrer gemischten Mandate in Relation zur Performance vergleichbarer Strategiefonds setzen zu lassen.
Wenn der Vergleich auch nicht als repräsentativ bezeichnet werden kann, so zeigt die rückläufige Performance doch einen Trend, der für die gesamte Branche gilt: Die Vermögensverwalter müssen nun ihr Können unter Beweis stellen. Während der Boomjahre der New Economy hatten sie ein vergleichsweise leichtes Spiel, die Gelder ihrer Kunden zu vermehren, kannten doch die Kurse vieler Titel nur eine Richtung: aufwärts. Inzwischen hat sich das Blatt offensichtlich gewendet. Schon vergangenes Jahr erwies es sich als nicht mehr ganz so einfach, eine passable Performance zu erzielen. Dieses Jahr müssen die Anleger angesichts der schlechten Verfassung der Weltbörsen gar mit einem Vermögensverlust rechnen, der je nach Aktienanteil happig ausfallen kann.
Inwieweit die schlechtere Performance die von BILANZ befragten Banken und Vermögensverwalter abgehalten hat, ihre Zahlen offen zu legen, bleibe dahingestellt. Wenn sie ihre Absage überhaupt begründeten, führten sie in erster Linie die fehlenden Standarddepots als Begründung an. Sie hätten so viele Strategien wie Kunden, lautet ein häufig geäussertes Argument. Bei unabhängigen Vermögensverwaltern und kleineren Privatbanken, wo die Individualität gross geschrieben wird, ist dies nachvollziehbar. Angesichts der Masse betreuter Vermögensverwaltungsaufträge bei grösseren Banken ist es allerdings schwer vorstellbar, dass sich Mandate mit vergleichbaren Aktienanteilen und ähnlichen Restriktionen nicht zu so genannten Composites zusammenfassen lassen.
Die strikte Absage an eine Zahlenpublikation hat wohl eher damit zu tun, dass diese Banken den Vergleich scheuen, weil mangels gemeinsamer, anerkannter Standards für die Definition und die Berechnung der Performance ein unfairer und verzerrender Vergleich befürchtet wird. Sinnigerweise sind sie es selbst, die es in der Hand hätten, die Initiative zu ergreifen.
Momentan können sich die Vermögensverwalter noch hinter den fehlenden Standards verstecken. Der Druck der Privatkunden, eine entsprechende Grundlage für eine vernünftige Vergleichbarkeit zu schaffen, nimmt jedoch ständig zu. Ein Vorbild dafür gibt es bereits: In der institutionellen Vermögensverwaltung wurden 1996 nach amerikanischem Vorbild die Swiss Performance Presentation Standards (SPPS, www.spps.ch) eingeführt. Inzwischen haben sich über 40 auf die Verwaltung institutioneller Vermögen spezialisierte Unternehmen freiwillig dieser Herausforderung gestellt. Einige von ihnen haben sich gar von dafür befugten Wirtschaftsprüfern zertifizieren lassen.
Die Standards definieren beispielsweise klar, dass in der Berechnung der Performance Zinserträge, Dividenden, Kapitalgewinne und aufgelaufene Zinsen zu berücksichtigen sind. Die Richtlinien untersagen zudem die Mischung echter Performancedaten mit simulierten und Musterportefeuilles. Ausserdem müssen sämtliche Mandate in mindestens einem Composite vorkommen. Ansonsten liessen sich nämlich zum Beispiel die 20 Prozent Mandate mit der schlechtesten Performance in der Auswertung unterschlagen, um die Durchschnittsperformance besser aussehen zu lassen. Die damit verbundene Standardisierung der Mandate bietet allerdings immer noch einen verhältnismässig grossen Spielraum, unterschiedliche, auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Mandate anbieten zu können.
Am Ende des Tunnels taucht ein Licht auf: Es gibt bereits Banken, die an der Einführung der SPPS in der privaten Vermögensverwaltung arbeiten. Vorbereitungen laufen namentlich bei Credit Suisse Private Banking und der Zürcher Kantonalbank. «Die SPPS werden sich auch in der privaten Vermögensverwaltung durchsetzen», ist Bruno Ammann, Leiter der privaten Vermögensverwaltung bei der Zürcher Kantonalbank überzeugt. Gemäss Stefan Hoffmann, Geschäftsführer SPPS bei der Schweizerischen Bankiervereinigung, erhöben insbesondere die sehr vermögenden Privatkunden Anspruch auf den gleichen Service, wie er institutionellen Kunden geboten werde, und übten daher Druck auf die Banken aus, die SPPS einzuführen. «Die Schweizerische Bankiervereinigung forciert vorderhand keine flächendeckende Einführung», sagt Hoffmann. Druck könnte seiner Meinung nach eher von den Wirtschaftsprüfern ausgehen, die als Anbieter der externen SPPS-Bestätigung von einer Marktausdehnung profitieren würden. Stimulierend könnte zudem der mit einer Zertifizierung verbundene Marketingeffekt wirken, fügt er an.
Angesichts des verstärkten Wettbewerbs um grosse Privatvermögen müssen sich die Banken gut überlegen, wie lange sie es sich noch leisten wollen, auf eine Offenlegung und faire Präsentation der Performancezahlen zu verzichten. Da sie ja bankintern auf die Erfahrungen der institutionellen Vermögensverwaltung mit den SPPS zurückgreifen können, müsste ihnen die Umsetzung der Standards in der privaten Vermögensverwaltung eigentlich leichter fallen. Eine breitere Unterstellung der Banken unter die SPPS für die private Vermögensverwaltung könnte sich auf die Dauer als Wettbewerbsnachteil für die unabhängigen Anbieter erweisen. Denn die Standardisierung steht klar im Widerspruch zu der von ihnen vertretenen individualisierten Verwaltung. Schlaflose Nächte werden sie deswegen allerdings noch keine haben, mahlen doch die Finanzmühlen bekanntlich langsam.
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