Welches sind gemäss Ihrer Erfahrung die grössten Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung?
Hans Schoch*: Das unabsichtliche Nichtdeklarieren von Vermögens- und/oder Einkommenspositionen kommt sehr oft vor.
Wie lässt sich das vermeiden?
Eine Plausibilisierung der deklarierten Werte vor der Abgabe der Steuererklärung könnte oft viele Fehler verhindern. Die ungefähre Verbrauchsgrösse ergibt sich durch folgende einfache Rechnung: Vermögen per 1. Januar plus liquides Einkommen minus Vermögen per 31. Dezember. Zeigt das Resultat eine vernünftige Grösse, kann davon ausgegangen werden, dass die Angaben in der Steuererklärung richtig sind und keine Positionen vergessen gingen.
Umgekehrt deklariert manch ein Steuerpflichtiger zu viel, weil er die Abzugsmöglichkeiten nicht ausschöpft. Wo liegen die grössten Steuerabzugsmöglichkeiten für Private?
Grosse Abzugsmöglichkeiten bieten zum Beispiel die 2. Säule und die Säule 3a sowie die Unterhaltskosten von Liegenschaften. Grundsätzlich können Immobilienbesitzer die Kosten für den Unterhalt ihrer Eigentumswohnung oder ihres Einfamilienhauses steuerlich geltend machen, was in vielen Fällen ihr steuerbares Einkommen im Jahr des Ausgabenanfalls stark reduzieren kann. Besitzer von Wohneigentum sollten zudem prüfen, ob allenfalls ein Eigenmietwert-Abzug infolge Unternutzung möglich ist.
Und wie sieht es bei Selbstständigerwerbenden aus?
Grosses Abzugspotenzial ergibt sich, wenn sie sich freiwillig einer 2. Säule anschliessen und hierfür Beiträge und auch entsprechende Einkäufe steuerlich geltend machen. Betreiben sie ihre Vorsorge jedoch lediglich mit der Säule 3a, so sind jährliche Beiträge bis zu 20 Prozent des Gewinns, maximal 33'696 Franken möglich.
Dagegen behaupten Angestellte oft, dass sie kaum Steuerabzugsmöglichkeiten haben. Zu Recht?
Ich bin der Meinung, dass auch Angestellte ganz schön Steuern sparen können, indem sie zum Beispiel jährlich einen Betrag in die Säule 3a einzahlen – konkret maximal 6739 Franken – und indem sie, soweit dies möglich ist, Einkäufe von mehreren 1000 Franken in ihre 2. Säule vornehmen. Natürlich müssen diese Beträge beim späteren Bezug wieder versteuert werden. Das geschieht jedoch zu einem wesentlich tieferen Steuersatz. Zudem sind diese Gelder während der ganzen Dauer vermögenssteuerfrei und die Zinserträge einkommenssteuerfrei.
Weitere Abzugsmöglichkeiten sehe ich bei den Berufsauslagen.
Nämlich?
Hier gilt der Ratschlag, bei berufsbedingten Auslagen möglichst immer Belege und Quittungen zu verlangen und diese für Beweiszwecke aufzubewahren. Abzugsfähig sind, sofern diese Kosten belegt und als erforderlich begründet werden können, beispielsweise Auslagen für den Weg zur Arbeit (wie Velopauschale, ÖV-Gebühr oder Autospesen), Mehrkosten bei der auswärtigen Verpflegung (Verpflegungspauschale, Schicht- oder Nachtarbeit) sowie übrige erforderliche Kosten für die Berufsausübung (Fachliteratur, EDV-Hardware und -Software, privates Arbeitszimmer usw.). Die Abzüge dieser Position können vor allem bei auswärtigem Wochenaufenthalt, bei Pendlern sowie im Fall von grösseren Weiterbildungskosten ein erfreuliches Ausmass annehmen und somit die Steuerrechnung stark reduzieren.
Ein anderer oft gehörter Steuertipp lautet, im Hinblick auf die Auszahlung von grösseren Beträgen aus der Säule 3a und der 2. Säule den Wohnort in einen steuergünstigen Kanton verlegen. Was halten Sie davon?
Die steuerlichen Belastungen bei Auszahlungen aus der 2. Säule und der Säule 3a sind je nach Kanton sehr unterschiedlich und verleiten Steuerpflichtige immer wieder dazu, einen Wohnortswechsel ins Auge zu fassen. Als «ganzheitlicher» Steuerberater bin ich jedoch mit solchen Empfehlungen sehr zurückhaltend und beschränke meine Ratschläge für einen Umzug auf jene Fälle, bei denen aus anderen Gründen eine örtliche Veränderung sowieso geplant ist. Meine Devise lautet: «Man soll nicht das Leben mit den Steuern steuern.
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Soll man bei komplexen Steuerplanungsmassnahmen bereits vorgängig das Gespräch mit den Steuerbehörden suchen?
Eine vorgängige Klärung eines Vorhabens mit dem zuständigen Steuerkommissär kann durchaus Sinn machen. Es wird jedoch zunehmend schwieriger, von den Steuerbehörden im Voraus verbindliche Zusagen zu bekommen – schon gar nicht auf «anonymer» Basis.
Wenn ich aber konkret meine Steueroptimierungsvorhaben darlege, mache ich da die Behörde nicht unnötig auf mich aufmerksam?
Die Überlegung, dass ich dadurch einen ruhenden Stein ins Rollen bringe, ist durchaus berechtigt. Komplexere Steuerplanungen sollten jedoch unbedingt mit entsprechenden Steuerfachleuten besprochen werden, um so die Machbarkeit wie auch das eventuell damit verbundene Restrisiko realistisch erkennen zu können.
Lohnt es sich, möglichst frühzeitig die fälligen Steuern zu bezahlen?
Ich gebe seit vielen Jahren immer wieder den Ratschlag, die Steuerrechnung so früh wie möglich zu bezahlen. Die Zinsgutschrift auf dem individuellen Steuerkonto ist sehr vorteilhaft, und das Gefühl, keine Steuerschulden zu haben grossartig. Und die Stimmung bei einer allfälligen Rückzahlung durch das Steueramt – sollte man sogar zu viel einbezahlt haben – ist schlichtweg grandios.
* Hans Schoch ist Chef von STT Schoch Treuhand Team in Zürich.