Das teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Dienstag mit. Demnach hatte Berset am 5. Juli einen privaten Flug unternommen. Seit dem Erwerb der Pilotenlizenz im Jahr 2009 miete der Bundesrat gelegentlich ein einmotoriges Flugzeug, hiess es dazu.
Den Angaben seines Departements zufolge war Berset alleine an Bord. Weil er die Angaben der Luftverkehrskontrolle zu Beginn des Fluges falsch interpretiert habe, habe die Luftpolizei interveniert. Detaillierte Angaben dazu machte das EDI nicht.
Klar ist nur, dass Berset nach einer Identitätskontrolle am Boden sowie einem Austausch über den Sachverhalt seinen Flug mit dem von ihm gemieteten Flugzeug wieder aufnehmen konnte, wie es hiess. Nach Kenntnis des Departement wurde "keinerlei Rechtsverfahren eröffnet".
Gemäss Angaben der "Neuen Zürcher Zeitung" vom Dienstag war Innenminister Berset mutmasslich in gesperrten Luftraum eingedrungen. Daraufhin hätten ihn zwei Kampfflugzeuge an den Boden begleitet. Erst die Recherche der Zeitung führte dazu, dass das Innendepartement eine Stellungnahme veröffentlichte.