Dieser Sender sei dazu da, Informationssendungen zu wiederholen, die zuvor auf SRF 1 oder 2 gezeigt worden sind. In Ausnahmen dürfen Sendungen über «Ereignisse von nationaler Bedeutung» live ausgestrahlt werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (UVEK) bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der «Schweiz am Wochenende» vom Samstag.

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Bei der Auslegung des Begriffs des «Ereignis von nationaler Bedeutung» bestehe weiterer Klärungsbedarf, teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage mit. Die SRG habe nun Gelegenheit, sich zum Verfahren und zu den offenen Fragen zu äussern. Das Verfahren werde mit einer anfechtbaren Verfügung abgeschlossen.

Stelle das Bakom in seiner Verfügung fest, dass es zu einem Verstoss gegen die Konzession gekommen sei, sei es möglich, dass es von der SRG eine Berichterstattung einfordere, mit Vorkehrungen, wie die Konzessionsbestimmung eingehalten werden können.

Für die SRG handelt es sich beim Kriterium «Ereignisse von nationaler Bedeutung» um Ereignisse, die nicht lediglich von regionaler Bedeutung sind. Unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland stattfinden. Ein eigentlicher Bezug zur Schweiz ist laut SRG nicht notwendig.

Ende August übertrug das Schweizer Fernsehen auf SRF Info das Fussballspiel zwischen Roter Stern Belgrad und Bodö/Glimt aus Norwegen. Private Medienunternehmen werfen dem Schweizer Fernsehen immer wieder vor, dass es mit einer bewussten Verletzung der Konzession seinen Marktanteil erhöhen will.