Das Parlament hatte im Dezember 2022 das Jagdgesetz gelockert, insbesondere um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern. Dazu führte es die präventive Regulierung des Wolfsbestands ein.
Damit die Kantone rasch handeln konnten, setzte der Bundesrat diese Bestimmung bereits per 1. Dezember 2023 befristet bis Ende Januar 2025 auf dem Verordnungsweg in Kraft. Ab Februar wird das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung definitiv in Kraft treten, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.
Damit die Kantone von September bis Januar in den Wolfsbestand eingreifen können, bevor Schaden entstanden ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein Risiko für Nutztiere bestehen und es müssen Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sein. Dann kann ein Teil der Jungtiere reguliert werden.
Bund muss in der Regel zustimmen
Ganze Rudel können nur abgeschossen werden, wenn sie unerwünschtes Verhalten zeigen, wobei die minimale Anzahl Rudel pro Region nicht unterschritten werden darf. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) muss den Regulierungsgesuchen der Kantone zustimmen.
Von Juni bis August können die Kantone zudem schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Auch diese Abschüsse verfügen die Kantone, nach vorgängiger Zustimmung des Bafu.
Die Kantone können neu auch einzelne Wölfe abschiessen, die eine Gefährdung für Menschen darstellen. Schon bisher war der Abschuss von Einzelwölfen bei Schaden möglich. Hier ist keine Zustimmung des Bafu notwendig.
Die Wolfspopulation in der Schweiz hat in den letzten Jahren exponentiell zugenommen. Parallel dazu ist auch die Zahl der Angriffe von Wölfen auf Nutztiere markant angestiegen.