So werde das Basissalär um 400 Franken pro Monat aufgestockt, teilte die Swiss am Freitag in einem Communiqué mit. Im Vertrag ebenfalls festgehalten sei eine zweiprozentige Lohnerhöhung als Teuerungsausgleich. Diese sei bereits seit 1. Januar 2023 umgesetzt.

Kabinenangestellte ab dem dritten Dienstjahr könnten zudem aus mehreren Lohnmodellen auswählen. Möglich sei zum Beispiel ein anteilsmässiger, garantierter 13. Monatslohn oder ein erfolgsabhängiger Bonus.

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Einsatzpläne früher veröffentlicht

Zudem will die Swiss die Lebensqualität des Kabinenpersonals verbessern. Der Einsatzplan werde eine Woche früher am 18. des Vormonats veröffentlicht, was die Planbarkeit des Soziallebens verbessere. Ausserdem werden im Dienstplan monatlich sieben freie Tage fixiert. Darüber hinaus entschädigt die Swiss Bereitschaftsdienste zusätzlich.

Zudem bietet der GAV neue Teilzeitmodelle mit variableren Arbeitspensen, flexiblere, unterjährige Wechselmöglichkeiten und verschiedene Erleichterungen für ältere Mitarbeitende. Insgesamt investiert die Swiss in den kommenden fünf Jahren rund 200 Millionen Franken in den neuen Gesamtarbeitsvertrag.

Abstimmung nötig

Ganz durch ist der neue GAV noch nicht. Am (heutigen) Freitag beginne die von Kapers vorgeschriebene Konsultationsfrist von 15 Tagen. Ab dem 25. November können die Gewerkschaftsmitglieder bis zum 19. Dezember 2023 ihre Stimme über den GAV abgeben. Bei einer Annahme trete der Gesamtarbeitsvertrag am 1. Januar in Kraft.

Grundsätzlich geeinigt hatten sich die Fluggesellschaft und Kapers bereits vor drei Wochen. Seither hatten sie die den neuen GAV redigiert und finalisiert.

Das Ringen um einen neuen GAV dauerte schon geraume Zeit. Ein erster Vertrag war Anfang Jahr aber in einer Abstimmung von den Kapers-Mitgliedern abgelehnt worden.