Alle wenden sich von Jean-Claude Bastos ab: Nun kappt auch der Zuger Anwalt Martin Neese sämtliche Verbindungen zum umstrittenen Investor. Bereits am 17. Mai war Neese aus den Verwaltungsräten aller vier Zuger Bastos-Firmen zurückgetreten. Bei drei dieser Firmen, bei der Quantum Global Investment Management, der Quantum Global Research Lab und der Quantum Global Corporate Services, sass Neese seit Herbst 2013 im Verwaltungsrat, bei der Quantum Global Alternative Investment seit Frühjahr 2015.

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Grund für Neeses abrupte Abkehr dürften die Hausdurchsuchungen vom 16. Mai sein, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) an mehreren Standorten durchgeführt hat. Danach hat die ESTV ein Verfahren wegen Steuerdelikten gegen zwei der vier Zuger Firmen eingeleitet: gegen die Quantum Global Corporate Services und die Quantum Global Alternative Investments.

Wollte «vorerst» im Verwaltungsrat bleiben

Nun hat Neese auch den Verwaltungsrat der beiden anderen Bastos-Gesellschaften verlassen: Das sind die Quantum Wealth SA in Lugano und die Turtle Management AG in Zürich, bei welcher der Zuger Anwalt erst im April das Verwaltungsratspräsidium vom Headhunter Armin Meier übernommen hatte. Noch am 22. Mai hielt Neese gegenüber der BILANZ  fest, dass er bei diesen beiden Firmen «vorerst» im Verwaltungsrat bleiben wolle –um «eine geordnete Neuorganisation» zu ermöglichen. 

Dies sei nun schneller erfolgt als erwartet, sagt er jetzt. Bei der Luganer Quantum Wealth SA sei er im Handelsregister gelöscht. «Bei der Turtle Management AG habe ich meinen Rücktritt erklärt», sagt Neese. Wann dieser im Handelsregister eingetragen werde, sei noch offen.

Bastos

Jean-Claude Bastos wurde durch das Datenleck «Paradise Papers» bekannt.

Quelle: ZVG

«Ich sehe keinen Grund für einen Rücktritt»

Nicht abgeben will Neese hingegen das Präsidium des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF), also jener Selbstregulierungsorganisation (SRO), mit der er sich quasi selbst überwacht. Die SRO VQF muss unter anderem sicherstellen, dass die von ihr überwachten Firmen die Gesetze gegen die Geldwäscherei einhalten. Dazu zählt auch die Quantum Global Investment Management.

Da gegen diese Firma kein ESTV-Verfahren läuft, hält Neese mit Bezug auf die SRO VQF fest: «Ich sehe keinen Grund für einen Rücktritt.» Die Oberaufsicht über die verschiedenen SRO obliegt der Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese äussert sich nicht zu konkreten Fällen, hält aber generell fest, die SRO-Organe hätten «Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung zu bieten».

Verdacht auf Geldwäscherei

Nebst der ESTV ermittelt auch die Bundesanwaltschaft (BA) im Fall Bastos. Sie hat ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Dieses Strafverfahren steht im Zusammenhang mit möglichen Straftaten gegen das Vermögen der angolanischen Nationalbank und des angolanischen Staatsfonds, den Bastos mit seiner Quantum-Global-Gruppe bis vor kurzem verwaltet hat. Im Rahmen dieses Strafverfahrens hat die BA nach eigenen Angaben am 16. Mai 2018 mit der Unterstützung der Bundespolizei (Fedpol) ebenfalls an mehreren Standorten in der Schweiz Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Der durch das Datenleck «Paradise Papers» bekannt gewordene Geschäftsmann Bastos sitzt derweil in Angola fest. Gemäss der angolanischen Zeitung «Expansao» musste er seine beiden Pässe, den Schweizer und den angolanischen, abgeben und kann das Land nicht mehr verlassen.