Ein knapper Monat nach der staatlich eingefädelten Notübernahme der CS durch die UBS muss die Schweizer Regierung ihre Schritte nun vor dem Parlament rechtfertigen.
Der Ständerat und der Nationalrat treffen sich am heutigen Dienstag zu einer ausserordentlichen Sitzung, auf der es unter anderem um die staatlichen Garantien von bis zu 109 Milliarden Franken geht, mit denen der Deal ermöglicht wurde.
Die Räte können zwar wenig tun, um den Deal noch aufzuhalten. Aber sie dürfte darauf drängen, dass die Regeln für die Bankenabwicklung überarbeitet und rechtliche Schritte gegen das CS-Management eingeleitet werden. In der Schweizer Öffentlichkeit herrscht wenig Begeisterung über die Transaktion.
Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum tagt das Parlament?
Der Bundesrat hat die Übernahme per Notstandsgesetz durchgesetzt, sodass weder Parlament noch Aktionäre und Aktionärinnen ein Mitspracherecht hatten. In der ausserordentlichen Sitzung geht es aber um die Zusage öffentlicher Mittel. Themen sind die Absegnung der Milliardenverpflichtungen des Bundes und eine Reihe von Prüfaufträgen.
Ausserordentliche Sitzungen der Räte sind eher selten. Zu den aussergewöhnlichen Fällen gehören die Debatten über die Covid-Massnahmen und über den Konkurs der nationalen Fluggesellschaft Swissair im Jahr 2001.
Warum kann das Parlament den Deal nicht stoppen?
Der Bundesrat hat sich an dem Wochenende, an dem die Übernahme ausgehandelt wurde, die Zustimmung der sogenannten Finanzdelegation (Findel) geholt, einer Gruppe von sechs Abgeordneten, die in dringenden Fällen stellvertretend für das Parlament Geschäfte bewilligen kann.
Der Regierung zufolge kann diese Entscheidung durch das Parlament nicht rückgängig gemacht werden: «Verweigern die Räte die nachträgliche Genehmigung, so kommt dies einer politischen Rüge ohne rechtliche Wirkung an die Findel gleich.»
Worum geht es dann?
Die Abgeordneten können dennoch den Spielraum der Regierung bei der Umsetzung des Abkommens einschränken, indem sie Bedingungen in die Änderungen des Haushaltsplans einfügen, die für die staatlichen Garantien erforderlich sind. Vorgeschlagen wird etwa, dass die Staatsgarantien nicht beliebig über die vereinbarten 109 Milliarden Franken hinaus ausgeweitet werden können und dass rechtliche Möglichkeiten gegen die Manager der Credit Suisse ausgeschöpft werden.
Einige Abgeordnete, etwa die Sozialdemokratinnen, fordern auch eine Überarbeitung der schweizerischen Regeln für systemrelevante Banken, weil der bestehende Rahmen die Krise nicht verhindert hat.
Welches sind die Positionen der Parteien?
Die SP-Fraktion will den Garantien des Bundes nur unter einer Bedingung zustimmen: Das Parlament soll eine sofortige neue Regelung verlangen, damit ein Fall wie jener der CS nicht mehr passieren kann. Auch die SVP-Fraktion knüpft ihr Ja an Bedingungen, die aber der Bundesrat erfüllen muss. Die SVP verlangt unter anderem eine verbindliche Zusicherung, die Too-big-to-fail-Regelung zu verbessern. Diese müsse künftig immer greifen.
Was ist der Zeitplan?
Die Sitzung ist für Dienstag bis Donnerstag angesetzt, wobei am heutigen Dienstag die wichtigsten Debatten anstehen. Anders als in ordentlichen Sessionen werden die beiden Kammern nicht gleichzeitig debattieren, sondern alternierend. Um 11.15 Uhr wird das Thema zunächst im Ständerat verhandelt. Ab 17.15 Uhr ist dann der Nationalrat an der Reihe. Am Anfang steht jeweils eine Regierungserklärung.
Wie stehen die Finanzkommissionen zu den Garantien?
Die Ständeratskommission beantragt ohne Gegenstimme ein Ja zu den Garantien. Sie will aber, dass weitere allfällig nötige Mittel vom Bund im Zusammenhang mit der CS-Übernahme nicht mehr über Notrecht beschlossen werden. In der Finanzkommission des Nationalrats, die die Kredite mit 17 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen unterstützt, stellt die Mehrheit keine zusätzlichen Forderungen zu den Verpflichtungskrediten. Es gibt aber Minderheitsanträge, etwa zu den Rahmenbedingungen für die Verwendung der Kredite, zur Offenlegung der vom Bund abgeschlossenen Verträge, zum Schutz der Arbeitsplätze und zu weiteren Kreditbewilligungen auf dem Dringlichkeitsweg.
Worüber wird an der ausserordentlichen Session sonst noch abgestimmt?
Debattiert werden ferner mehrere Kommissionspostulate, die das Justiz- und das Finanzdepartement beauftragen wollen, verschiedene Rechtsgrundlagen unter die Lupe zu nehmen. Namentlich die Anwendung von Notrecht, die Prüfung einer möglichen Klage gegen die CS-Führung und eine Revision der Too-big-to-fail-Regeln soll die Regierung vertiefter anschauen. Auf Motionen mit verbindlichen Aufträgen verzichteten die Kommissionen bisher. Man wolle verhindern, dass beide Räte um Formulierungen von Änderungsanträgen ringen würden. Die SP gibt sich damit aber nicht zufrieden. Mit einem Ordnungsantrag will sie verlangen, dass während der ausserordentlichen Session auch über zwei Motionen von Mitgliedern ihrer Fraktion diskutiert wird. Die Vorstösse fordern höhere Eigenkapitalanforderungen für global tätige Grossbanken sowie ein Boniverbot für systemrelevante Banken. Über den Ordnungsantrag wird voraussichtlich am Dienstagabend abgestimmt.
Ist die PUK auch ein Thema?
Nein. Über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), die das Nationalratsbüro einstimmig fordert, wird noch nicht entschieden. Darüber können die Räte voraussichtlich erst im Sommer befinden, wenn das Ständeratsbüro seinen Entscheid gefällt hat.
Welche Rolle spielen die Wahlen im Oktober?
In aktuellen Umfragen schneiden die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen in Bezug auf die Bankkrise am besten ab, woraus sie mit einer kämpferischen Haltung Kapital zu schlagen versuchen. Die Leistung von Finanzministerin Karin Keller-Sutter von der wirtschaftsfreundlichen FDP wird hingegen von den Wählerinnen und Wählern weniger goutiert.
(Bloomberg/SDA)