Vielleicht lasen die Kriminellen hier mit: «Der imposante Baukörper weckt bereits von aussen die Neugier, das Innere der Villa zu erkunden», wird ein Objekt aus der Region Basel beworben. Anderswo wurde bereits «erkundet»: «Einbrecher verwüsteten Zürcher Luxuswohnung», «Unternehmerin zeigt Villa nach Einbruch im Netz» und «Einbruch am Zürichberg: Luxusuhren geklaut» sind Beispiele aktueller Schlagzeilen. Orte, Zeitpunkte und die Betroffenen variieren – gleich bleibt das dahinterstehende Problem: der Versicherungsschutz bei Luxuswohnimmobilien.

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Alarmanlagen helfen nur bedingt

Bei der Mobiliar schätzt man die Risiken von Luxusobjekten im Vergleich zu «Standardeinfamilienhäusern» als «erhöht» ein, wie Sprecher Robin Locher sagt: Denn bei solchen Objekten sind meist grössere Glasflächen, mehr haustechnische Anlagen und eine weitläufigere Umgebung vorhanden.

Hinzu kommen die Einbruchrisiken. Wie bei allen angefragten Versicherungen rät man hier zur Risikoanalyse und einem daraus abgeleiteten Vorgehen, inklusive Einbau von technischen sowie von mechanischen Sicherungen und Sicherheitseinrichtungen, die Einhaltung von Baunormen und – für die Haustechnik wichtig – die regelmässige Überprüfung von Wartungsverträgen.

Auch und gerade in der Haustechnik steckt immer mehr Hightech. Hierfür rät man zu entsprechenden Zusatzdeckungen. Für die besonders wertvollen Gegenstände wie Uhren, Gemälde und Sammlergegenstände rät Locher zum Abschluss einer separaten Wertsachenversicherung, bei der einzelne Objekte zum Vollwert versichert werden können.

Und falls es zum Streit mit Nachbarn kommt, weil ein neu gepflanzter Baum die Seesicht beeinträchtigt, greift die Rechtsschutz-Police. Für Besitzer von Luxusimmobilien ist gemäss Locher wichtig, dass solche Policen nur in der Schweiz greifen – Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn auf Mallorca sind damit nicht abgedeckt.

Wenn es aber in der Schweiz zum Streit komme, würden die Vertreter der Rechtsschutzversicherungen zuerst eine aussergerichtliche Einigung anstreben. «Ist eine aussergerichtliche Lösung nicht möglich und sind die Prozessaussichten intakt, haben wir die Möglichkeit, den Fall für ein Gerichtsverfahren auf Kosten der Protekta an eine externe Rechtsvertretung zu übergeben», sagt Locher. «Ab hier übernehmen Partneranwälte und -anwältinnen aus unserem qualifizierten Netzwerk.»

«Grundsätzlich ist es immer ratsam, mit Nachbarn einen lösungsorientierten Umgang zu pflegen», sagt auch Axa-Sprecher Marcel Rubin. «Um sich für den Fall, dass trotzdem Streitigkeiten mit den Nachbarn entstehen, bestmöglich abzusichern, lohnt es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, welche Streitigkeiten aus Nachbar- und Sachenrecht miteinschliesst.»

Bei der Axa rät man bei Luxusobjekten zur umfassenden Risikoanalyse, weil hier bei Schadenereignissen in der Regel grössere Werte betroffen sind. «Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass Sensoren und Überwachungskameras nur bedingt vor Einbrüchen bewahren», betont Rubin.

Zur Haustechnik gehören heute oft auch Anlagen zur Energiegewinnung wie Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Erdsonden oder Wärmepumpen. Versichert sind diese gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen und Zerstörungen als Folge von äusseren Einwirkungen oder inneren Ursachen.

Zusätzlich sind laut Rubin Kosten, Mehrkosten und Ertragsausfälle bei einem gedeckten Schadenfall versichert. Nicht versichert sind aber unter anderem der Elektronikausfall als Folge eines Schadprogramms, Hacker- und Denial-of-Service-Angriffs sowie anderer Cyberereignisse und – bei Photovoltaikanlagen – die mögliche Rückspeisung von Energie in Netze. 

 

Korrekte Angaben zu Werten 

Cyberattacken können heute auch moderne Alarmsysteme aushebeln. «Im Hausrat bietet Helvetia Cyberversicherungen teilweise an, sagt Helvetia-Sprecherin Rebecca Blum.«Bei einem Cyberangriff und Umgehung der Alarmanlagen sind die daraus entstandenen Verluste und Schäden durch die Gebäude- und Hausratversicherung versichert.»

Es stelle sich bei solchen Fällen immer die Frage, welche Versicherung zum Zuge komme. «Da dies sehr komplex ist und auch von der jeweiligen individuellen Situation in Bezug auf Wohnen und Besitz abhängt, raten wir deshalb eine umfassende Beratung bei einer Versicherung zu machen, um sicherzugehen, dass entsprechende Leistungen bestehen, welche den Schaden decken», sagt Blum.

«Ein entscheidender Unterschied zu gängigen Hausratsversicherungslösungen besteht im Bereich der Luxusimmobilien, wenn es um die Versicherung von aufbewahrten Wertgegenständen und -sachen geht», so Blum weiter. Bei wertvollen Gegenständen wie Skulpturen, Bildern oder Sammelobjekten benötigt man eine Wertsachenversicherung – massgeblich sind im Schadenfall auch hier die korrekten Angaben zur Summe und Ausstattung.