Die Reform der Altersvorsorge ist einen wichtigen Schritt weiter. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat den Vorschlägen der Einigungskonferenz zugestimmt. Die Abstimmung fiel mit 101 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus.

Nun muss die Reform noch eine Volksabstimmung überstehen, denn zur Erhöhung der Mehrwertsteuer muss die Verfassung geändert werden. Weil die Räte die Verfassungsänderung und die Gesetzesreform verknüpft haben, gilt das obligatorische Referendum für die Vorlage. Das sind die wichtigsten Entscheide im Überblick:

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  • Das Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht.
  • Die AHV kann zwischen 62 zu 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt für die berufliche Vorsorge. Weil der Alterstrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.
  • Die AHV bekommt den gesamten Ertrag des Demografieprozents. Ihre Einnahmen steigen dadurch um rund 610 Millionen Franken.
  • Der Bundesbeitrag an die AHV bleibt bei 19,55 Prozent.
  • Zur Finanzierung des demografischen Wandels wird die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht. 0,3 Prozent davon werden ab Anfang 2018 erhoben. Weil zeitgleich die IV-Zusatzfinanzierung ausläuft, spüren die Konsumentinnen und Konsumenten nichts von dieser Massnahme. Der zweite Schritt folgt 2021. Im Referenzjahr 2030 nimmt die AHV dadurch 2,138 Milliarden Franken zusätzlich ein.
  • Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Dadurch sinken die Pensionskassen-Renten um 12 Prozent.
  • Zur Kompensation werden ab 2019 neue AHV-Renten um 70 Franken erhöht. Zur Finanzierung dieses Zuschlags werden 0,3 Lohnprozente zusätzlich erhoben, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.
  • Der Plafond der Ehepaar-Renten wird von 150 auf 155 Prozent erhöht. Bei einer Maximalrente macht das pro Monat 226 Franken zusätzlich aus.
  • Die AHV wird durch diese Massnahmen für die nächsten Jahre stabilisiert. Gemäss Projektionen der Bundesverwaltung ist das Umlageergebnis bis 2026 positiv. Der Stand des AHV-Fonds sinkt erst 2030 unter eine Jahresausgabe. Danach geht es rasant nach unten. Ab 2037 könnte die AHV die Renten nicht mehr rechtzeitig auszahlen.
  • Der Koordinationsabzug beträgt je nach Einkommen zwischen 14'100 Franken und 21'150 Franken.
  • Die Altersgutschriftensätze betragen 7 Prozent zwischen 25 und 34 Jahren, 11 Prozent zwischen 35 und 44 Jahren, 16 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren und dann bis zur Pensionierung 18 Prozent.
  • Mit dem Alterssparen wird mit 25 Jahren begonnen. Versicherten, die im Jahr 2019 45 Jahren alt sind, müssen nicht mit Einbussen rechnen. Rentenausfälle durch die Senkung des Umwandlungssatzes werden aus dem Sicherheitsfonds ausgeglichen.

(sda/ccr)