Gegen den im Sommer zurückgetretenen Präsidenten von Raiffeisen Schweiz, Guy Lachappelle, dürfte es kein strafrechtliches Verfahren geben. Die Basler Staatsanwaltschaft, bei der damals Anzeigen gegen Lachapelle eingereicht wurden, hat ihre Untersuchungen eingestellt, wie dessen Anwalt am Dienstag mitteilte.

Sämtliche Anschuldigungen hätten sich damit als haltlos erwiesen. Der Staat trage auch die Verfahrenskosten, schreibt der Anwalt. Ein Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Einstellung des Verfahrens ohne weitere Details nennen zu wollen.

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Lachappelle zeigt sich in einem persönlichen Statement «erleichtert und dankbar» für die Einstellung des Verfahrens. Die Zeit davor sei für ihn und seine Familie «sehr schwierig und emotional sehr anspruchsvoll» gewesen. Zum Einstellungsbeschluss will er sich nicht weiter äussern.

Raiffeisen schliesst Untersuchungen ab

Auch die Bank hat ihre Untersuchungen abgeschlossen, wie Sprecher Jan Söntgerath gegenüber der «Handelszeitung» mitteilt. Es seien «keine signifikanten Verstösse» festgestellt worden, so der Sprecher. Allerdings habe es «Versäumnisse hinsichtlich der zeitgerechten und vollständigen Offenlegung von für Raiffeisen Schweiz wesentlichen Informationen durch Guy Lachappelle gegenüber dem Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz» gegeben, schreibt der Sprecher, ohne diese Versäumnisse weiter zu konkretisieren.

Auch habe die Untersuchung festgestellt, dass interne Vorgaben zur «eingeschränkten Verwendung persönlicher IT-Infrastruktur zu geschäftlichem Zweck» nicht eingehalten worden seien. Sprich: Lachappelle dürfte Geschäftliches wider die Vorgaben über private Geräte abgewickelt haben.

Keine Verstösse gegen Spesen-Vorschriften

«Es wurde jedoch kein strafrechtliches Verhalten – insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen – festgestellt», so die Bank. «Ebenso hat die Untersuchung bestätigt, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, wonach der ehemalige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen Schweiz die anwendbaren Regulatorien und Abläufe hinsichtlich Spesen verletzt hat.»

Lachappelle war im Juli von seinem Posten als Raiffeisen-Präsident zurückgetreten. Dem Rücktritt gingen Vorwürfe einer früheren Liebhaberin voraus, wonach er bei seiner vormaligen Arbeitgeberin Basler Kantonalbank Geschäftsgeheimnisse verletzt habe. Die Frau, welche die besagten Unterlagen damals erhalten hatte, hatte offenbar mehrere Anzeigen gegen Lachappelle eingereicht.

An einer Medienkonferenz gestand Lachappelle damals Fehler ein. «Ich habe in meiner Verliebtheit einen riesengrossen Fehler gemacht», sagte er. «Ich wollte sie unterstützen, weil sie an dem Thema interessiert war. Es war unklug von mir, ein solches Dokument herauszugeben.»

Offenbar handelte es sich dabei um eher harmlose Dokumente, die Lachapelle gegenüber der Empfängerin jedoch selbst als «börsenrelevant» bezeichnete. Wäre das der Fall gewesen, hätte es sich bei der Herausgabe um ein grobes Vergehen gehandelt. Von diesem Vorwurf dürfte Lachappelle nun entlastet sein.