Alle reden von den Steuern: Wer zahlt wo wie viel? Im Land, in dem 26 Kantone und gegen 3000 Gemeinden die Steuerhohheit gepachtet haben, sind Steuervergleiche zum Volkssport geworden. Nur prägen nicht allein harte Faktoren wie die effektive Steuerbelastung das Steuerklima. Je härter der Wettbewerb zwischen den Kantonen entbrennt, desto wichtiger werden weiche Faktoren: Behandeln die Steuerbehörden die Steuerzahler wie Dienstleistungsunternehmen ihre Kunden, nämlich zuvorkommend, speditiv und unbürokratisch? Oder schikanieren die Steuervögte ihre Untertanen? Wie kompetent und effizient sind die Behörden? Dazu hat BILANZ erstmals nicht weniger als 365 Steuerberater und Treuhänder in allen Kantonen der Schweiz schriftlich befragt.
Die Ergebnisse haben es in sich. In Zug ist der Steuerzahler uneingeschränkt König. Er liefert nicht nur, wie man weiss, spürbar weniger Geld an den Fiskus ab; er wird auch auf Händen getragen. Bei nicht weniger als sechs von acht Indikatoren schwingt das schweizerische Steuerparadies par excellence obenauf. Die Zuger Steuerbehörden arbeiten am effizientesten, sind am besten motiviert und erweisen sich als am kundenfreundlichsten. Ihre Kulanz ist unübertroffen, und selbst gegen Pressionen sind sie am besten gefeit. Letzteres mag überraschen, denn die sehr kulanten Zuger Behörden machten unlängst international Schlagzeilen. Der abtretende Steuerchef Retus Venzin hat Metro-Besitzer Otto Beisheim bevorzugt behandelt, wie der Regierungsrat im Nachhinein feststellte. Auf die BILANZ-Umfrage hatte dies allerdings keinen Einfluss; sie lief bereits, als die «Metro-Affäre» Anfang September platzte.
Wer in einem Steuerparadies lebt, wird jedoch vom Fiskus nicht unbedingt weniger hart angefasst. Eine solche Gleichsetzung wäre falsch, wie der Fall Schwyz beweist. Der Urkanton, der die offensivste Strategie zur Anwerbung guter Steuerzahler verfolgt, schneidet mit Rang zwölf nur mässig ab. Das Verhältnis zum Fiskus empfinden die Schwyzer, die gerne wider den Stachel löcken, trotz dem milden Klima als nicht besonders gut. Schwyz gilt als nicht sonderlich kulant, und auch das ganze Veranlagungsprozedere dauert nach Ansicht der Steuerberater entschieden zu lang – ein Tolggen im Reinheft von Franz Marty, dem national renommiertesten kantonalen Finanzminister. Eine andere Schlussfolgerung jedoch lässt sich ziehen: In den kleinen Kantonen ist das Verhältnis zu den Steuerbehörden generell entspannter als in den grossen. Kleine Verwaltungen können offensichtlich flexibler auf ihre «Kundschaft» eingehen als grosse. Spitzenränge gab es neben Zug auch für Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Obwalden. Allerdings ist auch diese Regel nicht ohne Ausnahme. In Glarus herrscht offenbar ein Personalnotstand, was sich massgeblich im schlechten Ergebnis niederschlägt (Rang 24).
Wer in einer schweizerischen Grossstadt lebt, wird in Basel (Rang sieben) mit Abstand am besten bedient. Für den dominanten Wirtschaftskanton Zürich, der national gern den Ton angibt, sind die Steuervögte keine Referenz. Sie werden als relativ wenig effizient, beschränkt dienstleistungsbereit und kleinlich wahrgenommen. Auch in Bern, der heissesten Steuerhölle der Deutschschweiz, waltet die Obrigkeit noch fast wie zu Zeiten des Ancien Régime. Noch schlechter schnitt der Aargau ab, wo sich das Steuerklima offensichtlich wegen der landesweit diskutierten Affäre Pfisterer verschärft hat. Der heutige FDP-Ständerat und frühere Bundesrichter und Baudirektor Thomas Pfisterer soll eine steuerliche Vorzugsbehandlung genossen haben. Der Chef des kantonalen Steueramtes, Hans Zbinden, sieht sich deswegen mit dem gravierenden Vorwurf des Amtsmissbrauchs konfrontiert.
Ein gravierendes Imageproblem hat der Hochsteuerkanton Luzern, der sich wegen der nahen Steueroasen Nidwalden, Schwyz und Zug in einem besonders delikaten Konkurrenzumfeld befindet. Das generelle Verhältnis zwischen Steuerexperten und Behörden ist nirgendwo so schlecht wie in Luzern; seine Steuerbeamten sind die ineffizientesten des ganzen Landes – zweitletzter Gesamtrang. Zahlreiche Steuerexperten reagierten in ihren Zusatzkommentaren gereizt auf die Zustände im grössten Innerschweizer Kanton: «Arrogante, gottähnliche Steuerverwalter, die jeden Steuerzahler als potenziellen Steuerhinterzieher betrachten.» Hansruedi Buob, Vorsteher-Stellvertreter der Luzerner Steuerverwaltung, verteidigt sich: «Diesen Ruf hatten wir Anfang der Neunzigerjahre.» Er vermutet, dass sich in der Umfrage «alte Vorurteile» niedergeschlagen haben. Denn in jüngster Zeit sei die Information massiv verbessert worden. In Hochsteuerkantonen werde eben den Steuerbehörden die «hohe Steuerbelastung angekreidet», glaubt Buob. Zudem bewegten sich superkulante Kantone in einer Grauzone, wie die Metro-Affäre zeige. Buob macht denn auch ein Fragezeichen, ob in gewissen Kantonen tatsächlich «alle Steuerzahler gleich behandelt» werden.
Allen Unkenrufen zum Trotz existiert der Röstigraben eben doch. Einerseits gelten die Romands als staatsgläubiger als die Deutschschweizer, andererseits lehnen sie sich heftiger gegen die Bürokratie auf. Ihre Steuermüdigkeit entlädt sich denn auch am Fiskus. Am besten schnitt noch der kleinste Kanton ab, der Jura (Rang 18). Die Waadt, Neuenburg, das Wallis und Genf landeten gemeinsam mit dem Deutschschweizer Sonderfall Luzern auf den letzten Plätzen. Neuenburg hat übrigens die unfreundlichsten Steuerbeamten, in der Waadt schleppen sich die Veranlagungen am längsten dahin, und Genf erhielt als letztplatzierter Kanton durchs Band tiefe Noten.
Die Umfrage räumt auch mit Vorurteilen auf. Das Image des Fiskus ist gar nicht so schlecht, und die Steuereintreiber sind in ihrer Mehrzahl weder inkompetent, noch sitzen sie auf dem hohen Ross. Allerdings mahlen die Mühlen der Steuerbürokratie nach Ansicht der Experten entschieden zu langsam.
Das Verhältnis zu den Steuerbehörden wird insgesamt annähernd als gut betrachtet. «Das freut uns», sagt Rainer Zigerlig, Steuerchef in St. Gallen und Präsident der Konferenz staatlicher Steuerbeamter. Allerdings fallen die Urteile von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich aus. In Zug, Appenzell Ausserrhoden und Nidwalden ist es sogar gut bis sehr gut, bloss befriedigend in Neuenburg und Glarus, nur knapp befriedigend in Luzern.
Gegen Pressionen sind die Steuervögte durchaus gefeit. Am unabhängigsten agieren sie in Zug, Basel-Stadt und Schaffhausen, am druckempfindlichsten sind sie in Genf und Freiburg, die keine genügenden Noten erhielten. Als befriedigend bis gut werden die Kompetenz und die Kundenfreundlichkeit eingestuft. Beim fachlichen Können ist die Bandbreite des Urteils besonders gross. Als gut bis sehr gut qualifiziert werden die Beamten in Obwalden und Schaffhausen, keine genügenden Noten erhielten sie in Neuenburg, im Wallis, in Genf und in Glarus. Punkto Umgangston, Verfügbarkeit und Qualität der Auskünfte sind die Beamten besser als ihr Ruf. Klar am kundenfreundlichsten sind sie in Zug und Appenzell Ausserrhoden, nicht befriedigen kann das Verhalten der Behörden im Wallis, in Luzern und Neuenburg.
Die Arbeitsmotivation der Beamten ist insgesamt etwas schlechter. Gute Werte erzielen nur Zug, Ausserrhoden, Nidwalden und Schaffhausen, als eher träge werden die Funktionäre in der Waadt, in Solothurn, Genf und im Glarnerland eingeschätzt. Bloss einigermassen befriedigende Noten erhielten die Behörden punkto Kulanz und Effizienz. Eindeutig am grosszügigsten sind sie in Zug und Uri. Als ziemlich stur gelten sie in der Waadt, im Wallis, im Aargau und in Luzern. Als einziger Kanton erhielt Glarus eine unbefriedigende Note. Sehr effizient sind die Beamten in Zug und Obwalden sowie in Appenzell Ausserrhoden – dafür gab es gute bis sehr gute Noten. Nicht befriedigen können sie diesbezüglich in Bern, Aargau, Solothurn, Neuenburg, Genf und Luzern.
Landesweit bemängeln die Steuerexperten, dass es zu lange dauert, bis endlich die definitive Veranlagung vorliegt. Mitunter sind sie, wie ein Beispiel aus Baselland zeigt, seit 1993 ausstehend. Allerdings sind die Beamten nicht allein schuld. Denn die Noten für ihre Effizienz sind erheblich besser als die insgesamt nicht einmal befriedigenden Werte für die zeitliche Abwicklung der Veranlagungsprozedur. Hier hat die Steuerbürokratie also eindeutig ein strukturelles Problem. Ein «gut» erhielten nur Nid- und Obwalden, am schlimmsten wird das Malaise in Uri und in der Waadt empfunden.
Die Kommentare der befragten Experten geben noch weitere bemerkenswerte Aufschlüsse. Generell gilt: Die juristischen Personen werden in den meisten Kantonen vom Fiskus besser und kompetenter behandelt als die natürlichen. Der Grund: Der Konkurrenzkampf um die Ansiedlung neuer Firmen hat sich in den Neunzigerjahren wegen der relativ hohen Arbeitslosigkeit verschärft. Deshalb können es sich die Steuerbehörden schlicht nicht mehr leisten, investitionswillige Unternehmer vor den Kopf zu stossen. Die einfachen Leute, die wenig versteuern, fahren insgesamt schlechter als die gut verdienenden. «Die Kleinen», schreibt ein Steuerberater aus dem Aargau resigniert, «werden wie potenzielle Gauner behandelt.» Überaus häufig schikaniert werden die Steuerpflichtigen bei der oft kleinlichen und aufwändigen Beurteilung des effektiven Liegenschaftsunterhalts. Stein des Anstosses sind auch Abzüge, die von sturen Beamten nicht gewährt werden, obwohl sie gesetzlich oder durch Weisungen geregelt sind, sowie die Handhabung ausserordentlicher Einkünfte und Erträge.
Bleibt letztlich die Frage: Wie attraktiv ist der Job des Steuerbeamten noch? Früher mag er mit viel Prestige verbunden gewesen sein. Heute arbeiten «unsere Leute unter enormem Druck», sagt der St.-Galler Rainer Zigerlig – eine Einschätzung, die von mehreren Experten geteilt wird. Nicht zuletzt die hohe Regulierungsdichte macht ihnen zu schaffen. Und die guten Steuerbeamten werden heute massiv umworben. «Enorm gesucht» seien, so Zigerlig, insbesondere Fachleute im Unternehmenssteuerrecht. «Der Markt ist unheimlich ausgetrocknet», bestätigt Treuhänder Karl Fässler, der ehemalige Finanzdirektor von Innerrhoden. In keinem anderen staatlichen Bereich ist ein Wechsel so nahtlos möglich wie bei der Steuerverwaltung.
Lohnmässig kann die öffentliche Hand ohnehin nicht mehr mithalten. Die Beratungsbranche zahlt mindestens 20 Prozent mehr als der Staat; Löhne über 200 000 Franken sind für hoch qualifizierte Leute an der Tagesordnung. Gerade die Steuerchefs würden laut Fässler «mit unglaublichen Angeboten» geködert. Erst kürzlich hat etwa der kantonale Steuerverwalter von Bern, Donatus Hürzeler, angekündigt, seine Erfahrungen und Beziehungen zu vergolden. Der 44-Jährige übernimmt bei Ernst & Young die Leitung des Sitzes Bern.
Ausschlaggebend für die Befindlichkeit des Steuerzahlers ist nicht nur die Behandlung durch die Staatsgewalt, sondern auch die Höhe der fiskalischen Abgaben. Und da hat sich in diesem Jahr – der Steuerharmonisierung sei Dank – einiges getan. Die vom Bund festgelegte Harmonisierung der direkten Steuern – als wichtigste Neuerung ist die Umstellung von der Vergangenheits- auf die Gegenwartsbemessung anzuführen – nimmt die Kantone in die Pflicht; diese müssen die Grundsätze bis spätestens Anfang 2001 in ihrer regionalen Steuergesetzgebung umgesetzt haben.
Die meisten Kantone haben der Pflicht gleich noch die Kür hintenangestellt, also den Steuerzahlern zusätzlich etwas Luft verschafft. So zeigen sich viele Kantone ab kommendem Jahr grosszügiger bei der Belastung von Unternehmensgewinnen; da macht sich der immer stärker spielende Wettbewerb um Standortvorteile bemerkbar. Weitaus mehr Bewegung in der Steuerlandschaft lässt sich aber bei den natürlichen Personen ausmachen. So wurden vor allem die unteren Einkommensklassen, aber ebenfalls Familien entlastet. Nicht selten müssen auch Spitzenverdiener künftig weniger abführen. Dafür greift das Gros der Kantone dem Mittelstand etwas tiefer in die Tasche als bisher; Ledige werden am kräftigsten zur Kasse gebeten.
Die grossen Verlierer der Steuerharmonisierung sind jedoch die Rentner. Zwar wurden die AHV-Renten von der direkten Bundessteuer schon immer vollumfänglich erfasst; das Gros der Kantone allerdings hat sich bislang mit einer Besteuerung von 80 Prozent zufrieden gegeben. Aus und vorbei. Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt vor, dass alle Kantone ab Anfang nächsten Jahres die AHV-Auszahlungen voll besteuern müssen. Dafür zeigt man sich bei den Abzügen etwas grosszügiger gegenüber den Ruheständlern.
In einigen Kantonen schlagen sich die Auswirkungen der fiskalischen Neuerungen in der Steuerrechnung kaum nieder, in anderen dagegen lassen sich prozentuale Veränderungen im zweistelligen Bereich konstatieren. Die beiden BILANZ-Steuerexperten Thomas Fischer und Werner Räber fragten Kanton um Kanton an und kalkulierten, was sich ab dem 1. Januar 2001 auf Basis der neuen Steuergesetze an der steuerlichen Belastung ändert. Bei rund 3000 Gemeinden mussten sie sich auf die jeweiligen Hauptorte beschränken. Was bei Kantonen mit grossem Steuergefälle in den einzelnen Ortschaften zu Verzerrungen führen kann. Wie beispielsweise in Schwyz: Während der Kanton sowie der gleichnamige Hauptort ihre Steuern senken, macht Freienbach seinem Ruf als Steuerparadies der Schweiz alle Ehre. Der Gemeinderat hat, wohlgemerkt nach fünf Reduktionen in Serie, eine weitere Steuerfusssenkung angekündigt – von 85 auf 45 Prozent einer Einheit!
Der Fall Freienbach zeigt: Der Steuerwettbewerb eskaliert mit unabsehbaren Folgen. «Ein revolutionärer Vorgang» freut sich SVP-Tiefsteuerpolitiker Christoph Blocher, dessen Gemeinde Herrliberg den Steuerfuss ebenfalls um zwölf Prozent senken will. In Freienbach ist der Gemeinderat heute bereit, Defizite in Kauf zu nehmen und den Eigenkapitalstock abzuschmelzen. Eine Politik, die vor einigen Jahren noch undenkbar war. Die Saat Martin Ebners und Christoph Blochers geht also auf.
Zurück zur Berechnung der Einkommenssteuer. Als Basis diente ein steuerbarer Verdienst von 100 000 Franken, entsprechend einem Bruttosalär von gegen 150 000 Franken. Da fallen die Einsparungen eher bescheiden aus. Am prozentual stärksten Rückgang, 13 Prozent, können sich die Glarner erfreuen.
Schon deutlicher sind die Unterschiede bei der Vermögenssteuer, basierend auf einer steuerbaren Habe von einer Million Franken. Mit 26 Prozent lässt sich erneut in Glarus am meisten einsparen. Doch auch die Tiefsteuerorte Appenzell (minus 23 Prozent), Schwyz (minus 20) und Zug (minus 21) können sich sehen lassen. Delsberg hat übrigens als einziger Kantonshauptort das Kunststück zuwege gebracht, seine Vermögenssteuern zu erhöhen. Gerade bei der fiskalischen Belastung des Besitztums macht sich der Föderalismus am stärksten bemerkbar: Während Stans als günstigster Hauptort eine Million mit 1873 Franken besteuert, wird in Liestal als teuerster Kantonsmetropole 7937 Franken abkassiert – über viermal mehr!
Entrüstung auslösen werden die neuen Steuertarife für die Auszahlung von Pensionskassenguthaben. Immer mehr Versicherte wählen den Kapitalbezug. Ein Entscheid allerdings, der stark vom Wohnort abhängt. Denn während in Zug 73 500 Franken an den Steuervogt abzuführen sind – alle Berechnungen basieren auf einem ausbezahlten Kapital von einer Million Franken, Alter 60, inklusive Bundessteuer von 23 000 Franken –, stellt Delsberg nicht weniger als 211 200 Franken in Rechnung. Wer sich in der Jurahauptstadt frühzeitig pensionieren lassen will, kann vom Pensionskassen-Spargeld 137 700 Franken weniger ausgeben als ein Stadtzuger. Eklatant auch die Veränderungen der Steuerbeträge 2002 gegenüber 2000. Während sich Stans ab dem Jahr 2002 mit 28, Zug mit 30 und Schaffhausen gar mit 49 Prozent weniger Abgaben begnügen, belastet Zürich Pensionskassenauszahlungen mit 39, Appenzell und Chur mit je 48, Bellinzona mit 66 Prozent höheren Sätzen. Erhöhungen der Steuerbeträge im Bereich von einem Viertel dagegen sind neutral: Der Vergleichstarif von 2000 sowie 2001 unterliegt dem Übergangsrecht, die Auszahlung wird in den meisten Kantonen nur zu 60 bis 80 Prozent besteuert. Erst 2002 fällt das Übergangsrecht weg, herrschen überall klare Verhältnisse.
Bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern tut sich einiges. Im Thurgau, im Tessin und in Zürich wurden in diesem Jahr die Nachkommen von der Steuer befreit, in anderen Kantonen kam es zu Erhöhungen der Freibeträge. Es ist zu erwarten, dass weitere Kantone die Erben der Fuchtel des Steuervogtes entziehen werden. Auch hier spielt der Steuerwettbewerb.
Die Ergebnisse haben es in sich. In Zug ist der Steuerzahler uneingeschränkt König. Er liefert nicht nur, wie man weiss, spürbar weniger Geld an den Fiskus ab; er wird auch auf Händen getragen. Bei nicht weniger als sechs von acht Indikatoren schwingt das schweizerische Steuerparadies par excellence obenauf. Die Zuger Steuerbehörden arbeiten am effizientesten, sind am besten motiviert und erweisen sich als am kundenfreundlichsten. Ihre Kulanz ist unübertroffen, und selbst gegen Pressionen sind sie am besten gefeit. Letzteres mag überraschen, denn die sehr kulanten Zuger Behörden machten unlängst international Schlagzeilen. Der abtretende Steuerchef Retus Venzin hat Metro-Besitzer Otto Beisheim bevorzugt behandelt, wie der Regierungsrat im Nachhinein feststellte. Auf die BILANZ-Umfrage hatte dies allerdings keinen Einfluss; sie lief bereits, als die «Metro-Affäre» Anfang September platzte.
Wer in einem Steuerparadies lebt, wird jedoch vom Fiskus nicht unbedingt weniger hart angefasst. Eine solche Gleichsetzung wäre falsch, wie der Fall Schwyz beweist. Der Urkanton, der die offensivste Strategie zur Anwerbung guter Steuerzahler verfolgt, schneidet mit Rang zwölf nur mässig ab. Das Verhältnis zum Fiskus empfinden die Schwyzer, die gerne wider den Stachel löcken, trotz dem milden Klima als nicht besonders gut. Schwyz gilt als nicht sonderlich kulant, und auch das ganze Veranlagungsprozedere dauert nach Ansicht der Steuerberater entschieden zu lang – ein Tolggen im Reinheft von Franz Marty, dem national renommiertesten kantonalen Finanzminister. Eine andere Schlussfolgerung jedoch lässt sich ziehen: In den kleinen Kantonen ist das Verhältnis zu den Steuerbehörden generell entspannter als in den grossen. Kleine Verwaltungen können offensichtlich flexibler auf ihre «Kundschaft» eingehen als grosse. Spitzenränge gab es neben Zug auch für Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Obwalden. Allerdings ist auch diese Regel nicht ohne Ausnahme. In Glarus herrscht offenbar ein Personalnotstand, was sich massgeblich im schlechten Ergebnis niederschlägt (Rang 24).
Wer in einer schweizerischen Grossstadt lebt, wird in Basel (Rang sieben) mit Abstand am besten bedient. Für den dominanten Wirtschaftskanton Zürich, der national gern den Ton angibt, sind die Steuervögte keine Referenz. Sie werden als relativ wenig effizient, beschränkt dienstleistungsbereit und kleinlich wahrgenommen. Auch in Bern, der heissesten Steuerhölle der Deutschschweiz, waltet die Obrigkeit noch fast wie zu Zeiten des Ancien Régime. Noch schlechter schnitt der Aargau ab, wo sich das Steuerklima offensichtlich wegen der landesweit diskutierten Affäre Pfisterer verschärft hat. Der heutige FDP-Ständerat und frühere Bundesrichter und Baudirektor Thomas Pfisterer soll eine steuerliche Vorzugsbehandlung genossen haben. Der Chef des kantonalen Steueramtes, Hans Zbinden, sieht sich deswegen mit dem gravierenden Vorwurf des Amtsmissbrauchs konfrontiert.
Ein gravierendes Imageproblem hat der Hochsteuerkanton Luzern, der sich wegen der nahen Steueroasen Nidwalden, Schwyz und Zug in einem besonders delikaten Konkurrenzumfeld befindet. Das generelle Verhältnis zwischen Steuerexperten und Behörden ist nirgendwo so schlecht wie in Luzern; seine Steuerbeamten sind die ineffizientesten des ganzen Landes – zweitletzter Gesamtrang. Zahlreiche Steuerexperten reagierten in ihren Zusatzkommentaren gereizt auf die Zustände im grössten Innerschweizer Kanton: «Arrogante, gottähnliche Steuerverwalter, die jeden Steuerzahler als potenziellen Steuerhinterzieher betrachten.» Hansruedi Buob, Vorsteher-Stellvertreter der Luzerner Steuerverwaltung, verteidigt sich: «Diesen Ruf hatten wir Anfang der Neunzigerjahre.» Er vermutet, dass sich in der Umfrage «alte Vorurteile» niedergeschlagen haben. Denn in jüngster Zeit sei die Information massiv verbessert worden. In Hochsteuerkantonen werde eben den Steuerbehörden die «hohe Steuerbelastung angekreidet», glaubt Buob. Zudem bewegten sich superkulante Kantone in einer Grauzone, wie die Metro-Affäre zeige. Buob macht denn auch ein Fragezeichen, ob in gewissen Kantonen tatsächlich «alle Steuerzahler gleich behandelt» werden.
Allen Unkenrufen zum Trotz existiert der Röstigraben eben doch. Einerseits gelten die Romands als staatsgläubiger als die Deutschschweizer, andererseits lehnen sie sich heftiger gegen die Bürokratie auf. Ihre Steuermüdigkeit entlädt sich denn auch am Fiskus. Am besten schnitt noch der kleinste Kanton ab, der Jura (Rang 18). Die Waadt, Neuenburg, das Wallis und Genf landeten gemeinsam mit dem Deutschschweizer Sonderfall Luzern auf den letzten Plätzen. Neuenburg hat übrigens die unfreundlichsten Steuerbeamten, in der Waadt schleppen sich die Veranlagungen am längsten dahin, und Genf erhielt als letztplatzierter Kanton durchs Band tiefe Noten.
Die Umfrage räumt auch mit Vorurteilen auf. Das Image des Fiskus ist gar nicht so schlecht, und die Steuereintreiber sind in ihrer Mehrzahl weder inkompetent, noch sitzen sie auf dem hohen Ross. Allerdings mahlen die Mühlen der Steuerbürokratie nach Ansicht der Experten entschieden zu langsam.
Das Verhältnis zu den Steuerbehörden wird insgesamt annähernd als gut betrachtet. «Das freut uns», sagt Rainer Zigerlig, Steuerchef in St. Gallen und Präsident der Konferenz staatlicher Steuerbeamter. Allerdings fallen die Urteile von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich aus. In Zug, Appenzell Ausserrhoden und Nidwalden ist es sogar gut bis sehr gut, bloss befriedigend in Neuenburg und Glarus, nur knapp befriedigend in Luzern.
Gegen Pressionen sind die Steuervögte durchaus gefeit. Am unabhängigsten agieren sie in Zug, Basel-Stadt und Schaffhausen, am druckempfindlichsten sind sie in Genf und Freiburg, die keine genügenden Noten erhielten. Als befriedigend bis gut werden die Kompetenz und die Kundenfreundlichkeit eingestuft. Beim fachlichen Können ist die Bandbreite des Urteils besonders gross. Als gut bis sehr gut qualifiziert werden die Beamten in Obwalden und Schaffhausen, keine genügenden Noten erhielten sie in Neuenburg, im Wallis, in Genf und in Glarus. Punkto Umgangston, Verfügbarkeit und Qualität der Auskünfte sind die Beamten besser als ihr Ruf. Klar am kundenfreundlichsten sind sie in Zug und Appenzell Ausserrhoden, nicht befriedigen kann das Verhalten der Behörden im Wallis, in Luzern und Neuenburg.
Die Arbeitsmotivation der Beamten ist insgesamt etwas schlechter. Gute Werte erzielen nur Zug, Ausserrhoden, Nidwalden und Schaffhausen, als eher träge werden die Funktionäre in der Waadt, in Solothurn, Genf und im Glarnerland eingeschätzt. Bloss einigermassen befriedigende Noten erhielten die Behörden punkto Kulanz und Effizienz. Eindeutig am grosszügigsten sind sie in Zug und Uri. Als ziemlich stur gelten sie in der Waadt, im Wallis, im Aargau und in Luzern. Als einziger Kanton erhielt Glarus eine unbefriedigende Note. Sehr effizient sind die Beamten in Zug und Obwalden sowie in Appenzell Ausserrhoden – dafür gab es gute bis sehr gute Noten. Nicht befriedigen können sie diesbezüglich in Bern, Aargau, Solothurn, Neuenburg, Genf und Luzern.
Landesweit bemängeln die Steuerexperten, dass es zu lange dauert, bis endlich die definitive Veranlagung vorliegt. Mitunter sind sie, wie ein Beispiel aus Baselland zeigt, seit 1993 ausstehend. Allerdings sind die Beamten nicht allein schuld. Denn die Noten für ihre Effizienz sind erheblich besser als die insgesamt nicht einmal befriedigenden Werte für die zeitliche Abwicklung der Veranlagungsprozedur. Hier hat die Steuerbürokratie also eindeutig ein strukturelles Problem. Ein «gut» erhielten nur Nid- und Obwalden, am schlimmsten wird das Malaise in Uri und in der Waadt empfunden.
Die Kommentare der befragten Experten geben noch weitere bemerkenswerte Aufschlüsse. Generell gilt: Die juristischen Personen werden in den meisten Kantonen vom Fiskus besser und kompetenter behandelt als die natürlichen. Der Grund: Der Konkurrenzkampf um die Ansiedlung neuer Firmen hat sich in den Neunzigerjahren wegen der relativ hohen Arbeitslosigkeit verschärft. Deshalb können es sich die Steuerbehörden schlicht nicht mehr leisten, investitionswillige Unternehmer vor den Kopf zu stossen. Die einfachen Leute, die wenig versteuern, fahren insgesamt schlechter als die gut verdienenden. «Die Kleinen», schreibt ein Steuerberater aus dem Aargau resigniert, «werden wie potenzielle Gauner behandelt.» Überaus häufig schikaniert werden die Steuerpflichtigen bei der oft kleinlichen und aufwändigen Beurteilung des effektiven Liegenschaftsunterhalts. Stein des Anstosses sind auch Abzüge, die von sturen Beamten nicht gewährt werden, obwohl sie gesetzlich oder durch Weisungen geregelt sind, sowie die Handhabung ausserordentlicher Einkünfte und Erträge.
Bleibt letztlich die Frage: Wie attraktiv ist der Job des Steuerbeamten noch? Früher mag er mit viel Prestige verbunden gewesen sein. Heute arbeiten «unsere Leute unter enormem Druck», sagt der St.-Galler Rainer Zigerlig – eine Einschätzung, die von mehreren Experten geteilt wird. Nicht zuletzt die hohe Regulierungsdichte macht ihnen zu schaffen. Und die guten Steuerbeamten werden heute massiv umworben. «Enorm gesucht» seien, so Zigerlig, insbesondere Fachleute im Unternehmenssteuerrecht. «Der Markt ist unheimlich ausgetrocknet», bestätigt Treuhänder Karl Fässler, der ehemalige Finanzdirektor von Innerrhoden. In keinem anderen staatlichen Bereich ist ein Wechsel so nahtlos möglich wie bei der Steuerverwaltung.
Lohnmässig kann die öffentliche Hand ohnehin nicht mehr mithalten. Die Beratungsbranche zahlt mindestens 20 Prozent mehr als der Staat; Löhne über 200 000 Franken sind für hoch qualifizierte Leute an der Tagesordnung. Gerade die Steuerchefs würden laut Fässler «mit unglaublichen Angeboten» geködert. Erst kürzlich hat etwa der kantonale Steuerverwalter von Bern, Donatus Hürzeler, angekündigt, seine Erfahrungen und Beziehungen zu vergolden. Der 44-Jährige übernimmt bei Ernst & Young die Leitung des Sitzes Bern.
Ausschlaggebend für die Befindlichkeit des Steuerzahlers ist nicht nur die Behandlung durch die Staatsgewalt, sondern auch die Höhe der fiskalischen Abgaben. Und da hat sich in diesem Jahr – der Steuerharmonisierung sei Dank – einiges getan. Die vom Bund festgelegte Harmonisierung der direkten Steuern – als wichtigste Neuerung ist die Umstellung von der Vergangenheits- auf die Gegenwartsbemessung anzuführen – nimmt die Kantone in die Pflicht; diese müssen die Grundsätze bis spätestens Anfang 2001 in ihrer regionalen Steuergesetzgebung umgesetzt haben.
Die meisten Kantone haben der Pflicht gleich noch die Kür hintenangestellt, also den Steuerzahlern zusätzlich etwas Luft verschafft. So zeigen sich viele Kantone ab kommendem Jahr grosszügiger bei der Belastung von Unternehmensgewinnen; da macht sich der immer stärker spielende Wettbewerb um Standortvorteile bemerkbar. Weitaus mehr Bewegung in der Steuerlandschaft lässt sich aber bei den natürlichen Personen ausmachen. So wurden vor allem die unteren Einkommensklassen, aber ebenfalls Familien entlastet. Nicht selten müssen auch Spitzenverdiener künftig weniger abführen. Dafür greift das Gros der Kantone dem Mittelstand etwas tiefer in die Tasche als bisher; Ledige werden am kräftigsten zur Kasse gebeten.
Die grossen Verlierer der Steuerharmonisierung sind jedoch die Rentner. Zwar wurden die AHV-Renten von der direkten Bundessteuer schon immer vollumfänglich erfasst; das Gros der Kantone allerdings hat sich bislang mit einer Besteuerung von 80 Prozent zufrieden gegeben. Aus und vorbei. Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt vor, dass alle Kantone ab Anfang nächsten Jahres die AHV-Auszahlungen voll besteuern müssen. Dafür zeigt man sich bei den Abzügen etwas grosszügiger gegenüber den Ruheständlern.
In einigen Kantonen schlagen sich die Auswirkungen der fiskalischen Neuerungen in der Steuerrechnung kaum nieder, in anderen dagegen lassen sich prozentuale Veränderungen im zweistelligen Bereich konstatieren. Die beiden BILANZ-Steuerexperten Thomas Fischer und Werner Räber fragten Kanton um Kanton an und kalkulierten, was sich ab dem 1. Januar 2001 auf Basis der neuen Steuergesetze an der steuerlichen Belastung ändert. Bei rund 3000 Gemeinden mussten sie sich auf die jeweiligen Hauptorte beschränken. Was bei Kantonen mit grossem Steuergefälle in den einzelnen Ortschaften zu Verzerrungen führen kann. Wie beispielsweise in Schwyz: Während der Kanton sowie der gleichnamige Hauptort ihre Steuern senken, macht Freienbach seinem Ruf als Steuerparadies der Schweiz alle Ehre. Der Gemeinderat hat, wohlgemerkt nach fünf Reduktionen in Serie, eine weitere Steuerfusssenkung angekündigt – von 85 auf 45 Prozent einer Einheit!
Der Fall Freienbach zeigt: Der Steuerwettbewerb eskaliert mit unabsehbaren Folgen. «Ein revolutionärer Vorgang» freut sich SVP-Tiefsteuerpolitiker Christoph Blocher, dessen Gemeinde Herrliberg den Steuerfuss ebenfalls um zwölf Prozent senken will. In Freienbach ist der Gemeinderat heute bereit, Defizite in Kauf zu nehmen und den Eigenkapitalstock abzuschmelzen. Eine Politik, die vor einigen Jahren noch undenkbar war. Die Saat Martin Ebners und Christoph Blochers geht also auf.
Zurück zur Berechnung der Einkommenssteuer. Als Basis diente ein steuerbarer Verdienst von 100 000 Franken, entsprechend einem Bruttosalär von gegen 150 000 Franken. Da fallen die Einsparungen eher bescheiden aus. Am prozentual stärksten Rückgang, 13 Prozent, können sich die Glarner erfreuen.
Schon deutlicher sind die Unterschiede bei der Vermögenssteuer, basierend auf einer steuerbaren Habe von einer Million Franken. Mit 26 Prozent lässt sich erneut in Glarus am meisten einsparen. Doch auch die Tiefsteuerorte Appenzell (minus 23 Prozent), Schwyz (minus 20) und Zug (minus 21) können sich sehen lassen. Delsberg hat übrigens als einziger Kantonshauptort das Kunststück zuwege gebracht, seine Vermögenssteuern zu erhöhen. Gerade bei der fiskalischen Belastung des Besitztums macht sich der Föderalismus am stärksten bemerkbar: Während Stans als günstigster Hauptort eine Million mit 1873 Franken besteuert, wird in Liestal als teuerster Kantonsmetropole 7937 Franken abkassiert – über viermal mehr!
Entrüstung auslösen werden die neuen Steuertarife für die Auszahlung von Pensionskassenguthaben. Immer mehr Versicherte wählen den Kapitalbezug. Ein Entscheid allerdings, der stark vom Wohnort abhängt. Denn während in Zug 73 500 Franken an den Steuervogt abzuführen sind – alle Berechnungen basieren auf einem ausbezahlten Kapital von einer Million Franken, Alter 60, inklusive Bundessteuer von 23 000 Franken –, stellt Delsberg nicht weniger als 211 200 Franken in Rechnung. Wer sich in der Jurahauptstadt frühzeitig pensionieren lassen will, kann vom Pensionskassen-Spargeld 137 700 Franken weniger ausgeben als ein Stadtzuger. Eklatant auch die Veränderungen der Steuerbeträge 2002 gegenüber 2000. Während sich Stans ab dem Jahr 2002 mit 28, Zug mit 30 und Schaffhausen gar mit 49 Prozent weniger Abgaben begnügen, belastet Zürich Pensionskassenauszahlungen mit 39, Appenzell und Chur mit je 48, Bellinzona mit 66 Prozent höheren Sätzen. Erhöhungen der Steuerbeträge im Bereich von einem Viertel dagegen sind neutral: Der Vergleichstarif von 2000 sowie 2001 unterliegt dem Übergangsrecht, die Auszahlung wird in den meisten Kantonen nur zu 60 bis 80 Prozent besteuert. Erst 2002 fällt das Übergangsrecht weg, herrschen überall klare Verhältnisse.
Bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern tut sich einiges. Im Thurgau, im Tessin und in Zürich wurden in diesem Jahr die Nachkommen von der Steuer befreit, in anderen Kantonen kam es zu Erhöhungen der Freibeträge. Es ist zu erwarten, dass weitere Kantone die Erben der Fuchtel des Steuervogtes entziehen werden. Auch hier spielt der Steuerwettbewerb.
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