Die «Süddeutsche Zeitung» veröffentlichte im Februar 2022 einen Bericht, wonach auf Konten der Credit-Suisse rund 54 Millionen Franken des Ex-Siemens-Angestellten lagerten. Die Informationen dazu hatte die Zeitung aus einer anonymen Quelle erhalten, die dem Medium Daten von über 30'000 Bankkunden zuspielte.

Die Unterlagen zu diesen Bankkonten darf die Bundesanwaltschaft (BA) nun der Münchner Justiz weiterleiten. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des Betroffenen in einem am Montag veröffentlichten Entscheid abgewiesen.

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Bestechung ausländischer Amtsträger

Der frühere Siemens-Angestellte leitete ab 1985 für die Siemens AG den Telekommunikations-Bereich der Regionalgesellschaft in Nigeria und übernahm von 1999 bis 2004 deren Geschäftsleitung. 2008 wurde er in Deutschland wegen Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr zu einer einjährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

10 Millionen Euro pro Jahr

Wie aus dem Entscheid der Beschwerdekammer hervor geht, flossen während der Geschäftstätigkeit des Beschwerdeführers in Nigeria pro Jahr rund 10 Millionen Euro an ihn, um Geschäfte für Siemens generieren zu können. 1999 wurde die Bestechung fremder Amtsträger nach deutschem Recht verboten. Die Gelder für die "Landschaftspflege" flossen jedoch weiter.

Die Staatsanwaltschaft in München geht von zwei Thesen aus: Entweder zweigte der Beschwerdeführer die 54 Millionen Euro für sich ab oder er unterhielt auf den Schweizer Konten eine Schwarze Kasse für Bestechungszahlungen. Allein mit seinem Einkommen bei Siemens hätte der Geschäftsmann das Geld nicht erwirtschaften können. Er selbst führte aus, es stamme aus seiner Beratungstätigkeit ausserhalb von Siemens.

Im November 2007 durchsuchten Ermittler der Münchner Staatsanwaltschaft die Siemens-Büros in Deutschland und Österreich wegen des Verdachts auf Bestechung. Es stellte sich heraus, dass das Unternehmen seine Geschäfte mit über 1 Milliarde Euro geschmiert hatte. (sda/hzb/pg)
 

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