Mit mehr Eigenkapital könne eine Bank im Notfall besser abgewickelt werden, ist die Begründung der Finanzministerin. Ziel des Staates sei es, das Risiko zu begrenzen. Dies auch, weil die Bilanz zum Beispiel der Grossbank UBS doppelt so gross sei, wie das Schweizer Bruttoinlandprodukt, sagte Keller-Sutter in der Sendung «Eco Talk» des Deutschschweizer Fernsehens SRF. 

Zusätzliche Eigenmittel würden die UBS nach Schätzungen 15 bis 25 Milliarden Franken kosten, wie es bei SRF hiess. Keller-Sutter bestätigte die Zahl nicht, doch sie bezeichnete sie als plausibel.

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Die UBS sei gut aufgestellt und geführt, sagte die Finanzministerin. Und weiter: «Doch wir müssen uns darauf vorbereiten, was in zehn oder 20 Jahren sein könnte und müssen die notwendigen Instrumente haben, um im Krisenfall einschreiten und den Schaden für unser Land begrenzen zu können.»

Stillschweigende Staatsgarantie

Wenn man davon ausgehe, dass im Krisenfall Notliquidität gesprochen würde, beispielsweise, dass der Staat eingreife, dann müsse man sagen, dass das eine implizite - also: unausgesprochene oder stillschweigende - Staatsgarantie sei, betonte Keller-Sutter. Bei einer Sanierung oder gar Liquidierung einer Bank gäbe es «selbstverständlich Risiken für den Staat oder auch für die Steuerzahlenden».

UBS-Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hatte die Bedeutung des Eigenkapitals zuletzt heruntergespielt. Die UBS unterstütze viele der Empfehlungen von Aufsichtsbehörden und Fachgremien, darunter auch jene im jüngsten Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, sagte Kelleher an der Generalversammlung der Grossbank am vergangenen Mittwoch. Zusätzliches Kapital sei aber «das falsche Mittel».

UBS-CEO verneint Staatsgarantie

UBS-CEO Sergio Ermotti hatte sich bereits dem Argument widersetzt, die UBS verfüge über eine implizite Staatsgarantie: Das sei «faktisch unzutreffend». Er verwies dabei auf das verlustabsorbierende Kapital von insgesamt rund 200 Milliarden Dollar, das die UBS halte.

«Die Risiken der UBS werden von den Aktionärinnen und Aktionären getragen, und von den Inhabern der AT1-Instrumente und verlustabsorbierenden TLAC-Anleihen - nicht vom Steuerzahler», betonte Ermotti. (awp/hzb/pg)