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Finanzlexikon

Aktienmarkt

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Definition

Der Aktienmarkt ist ein Marktplatz, an dem Aktien bzw. Firmenanteile gehandelt werden. Er bietet eine Plattform für Angebot und Nachfrage, damit Trader und Broker ihre Börsengeschäfte tätigen können. Der Handel am Aktienmarkt läuft heute in der Regel elektronisch ab.

Hintergrund

Auf dem Aktienmarkt erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Wertpapiere auszugeben, um sich als Aktiengesellschaft über die Börse ihren Finanzierungsbedarf zu decken. Die Käufer der Aktien werden auf diese Weise zu Anteilseignern eines Unternehmens und erhalten überdies ein Recht auf den Bezug von Dividenden. Diese sind wiederum von der Ertragsstärke eines Unternehmens abhängig, die durch das von den Investoren erworbene Kapital erwirtschaftet werden konnte. Es wird zwischen einem regulierte Aktienmarkt und dem Freiverkehr unterscheiden. Der regulierte Markt unterliegt gesetzlichen Auflagen. Der Freiverkehr (außerbörsliche Handel, Direkt- oder OTC-Handel) beschreibt den Teil der Transaktionen, die nicht über die Börse abgewickelt werden. Die englische Abkürzung OTC steht für „Over The Counter“, was so viel wie „über den Tresen“ bedeutet. Der OTC-Handel heißt auf Deutsch auch Telefonhandel, selbst wenn er heute in der Regel elektronisch abläuft.

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Organisation des Aktienmarkts

Der Aktienmarkt teilt sich in den Primär- und Sekundärmarkt auf. Der Primärmarkt (Emissionsmarkt) bietet den Unternehmen die Gelegenheit, die ausgegebenen Aktien nach dem Börsengang zum ersten Mal zu handeln. Eine solche Erstausgabe von Aktien wird IPO (Initial Public Offering) genannt. Das daraus entstehende Kapital fließt dem emittierenden Unternehmen - einmalig - zu. Wogegen auf dem Sekundärmarkt (Umlaufmarkt) die bereits emittierten Aktien gehandelt werden. Das heißt, die Aktien werden von Anleger zu Anleger weiterverkauft, ohne dass dem Unternehmen Kapital zufließt. Wie viele andere Finanzmärkte ist auch der Aktienmarkt über Kauf- und Verkaufsaufträge organisiert. Wobei jeder Auftrag bzw. Order auch definierte Konditionen, so genannte Orderzusätze, beinhalten kann. Das können Beschränkungen hinsichtlich der Gültigkeit des Auftrags bis hin zum Kaufpreis sein.