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Finanzlexikon

Bargeld

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Definition

Bargeld ist ein Zahlungsmittel in physischer Form. Das heißt Banknoten und Münzen, die für den Güteraustausch von den Zentralbanken ausgegeben werden. Dagegen steht das Giralgeld für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Hintergrund

In vielen Ländern ist Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel und wird von den Zentralbanken der Länder oder auch bei Gemeinschaftswährungen wie zum Beispiel der Euro von Staatengemeinschaften geschaffen und über das Bankensystem in den Umlauf gegeben. Im Vergleich zum Giralgeld (Buchgeld) können die „Wege des Bargeldes“ weder genau nachvollzogen, noch kontrolliert werden. Daher werden Geschäfte mit kriminellem Hintergrund oder Schwarzarbeit gerne mit Bargeld ausgeführt bzw. abgegolten. Hierzu werden natürlich keine Rechnungen oder sonstige Belege ausgestellt, wodurch ersichtlich wäre, wer an dem Geschäft beteiligt war und wie die Geldflüsse erfolgten. Im Gegensatz dazu muss erwähnt werden, dass Bargeld eine gewisse Privatsphäre erlaubt, ohne gleich wie auf dem elektronischen Wege, zum Beispiel das persönliche Kaufverhalten den Datensammlern preisgegeben wird. Zudem ermöglicht Bargeld auch das Bezahlen bei Stromausfall oder defekten Geräten. Die Möglichkeit, Bargeld zu horten, erschwert es der Politik und dem Finanzwesen, auch negative Zinsen durchzusetzen und schützt so vor unangemessenen bzw. überzogenen Aktionen.

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Abschaffung von Bargeld

Die Diskussion über die Abschaffung oder Eindämmung von Bargeld wird seit einigen Jahren sowohl unter Ökonomen, Politikern als auch zentralbanknahen Kreisen leidenschaftlich geführt. Ein striktes Verbot steht zwar in keinem Land bevor, aber es mehren sich die Bestrebungen, den Bargeldverkehr einzudämmen. Obwohl Münzen und Noten das einzige offizielle und gesetzliche Zahlungsmittel sind, erlauben manche EU-Länder keine Barzahlungen mehr über 500 Euro oder 1.000 Euro.