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Finanzlexikon

Steuern

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Definition

Steuern sind Abgaben an ein Gemeinwesen in Form von Geldleistungen ohne Anspruch auf persönliche Gegenleistung. An die Stelle der ehemaligen steuerlichen Naturalabgaben, wie zum Beispiel Sach- oder Dienstleistungen (Frondienste), sind heute reine Geldleistungen getreten.

Hintergrund

Die öffentliche Hand deckt mit den Steuereinnahmen ihrer Bürger den Bedarf an finanziellen Mitteln. So sind Steuern in modernen Staaten die Haupteinnahmequelle und das entscheidende Instrument zur Finanzierung des Staatswesens.

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Historie

Da die Schweiz vor 1848 ein Bund mehrerer souveräner bzw. rechtlich und wirtschaftlich unabhängiger Staaten (Kantone) war, hatten diese ebenso die Steuerhoheit inne. Das heisst, sie konnten über die Erhebung und Verwendung von Steuern selbst entscheiden. Im Jahre 1848 wurde aus dem Schweizer Staatenbund ein Bundesstaat mit einer Verfassung. Damit genügte eine qualifizierte Mehrheit, um Änderungen im Steuerrecht zu bewirken. Jedoch änderte sich in dieser Zeit das Steuerrecht von Grund auf. Viele Steuererhebungen waren nun dem Bund bevorrechtet. Daher erhoben die Kantone neue Steuerquellen. Dazu gehörte vor allem die Besteuerung des Vermögens bzw. Einkommens von natürlichen Personen.

Steuerhoheiten

Als föderalistischer Staat verfügen die einzelnen Kantone heute über ein hohes Mass an Selbstständigkeit. Das bedeutet, sie dürfen über viele Bereiche hinweg autonom Entscheidungen treffen. Steuern werden in der Schweiz auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Bundesverfassung regelt, welche Steuern der Bund erheben und welche ein Kanton nicht erheben darf. Damit erlässt jeder Kanton sein eigenes Steuergesetz. Das heisst, Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital- und Grundstückgewinne sowie andere Steuerobjekte werden von Kanton zu Kanton unterschiedlich besteuert. Darüber hinaus regeln die Steuergesetze der Kantone die Besteuerung der Gemeinden. In der Regel schlagen die Gemeinden den Steuern der Kantone (kommunaler Steuerfuss) einen gewissen steuerlichen Satz hinzu oder sie erhalten einen Teil aus den kantonalen Steuereinnahmen. Letztlich kann der Bürger im schweizerischen Steuersystem per Referendum selbst entscheiden, welche Steuern erhoben werden dürfen. Jedoch gilt für die meisten Kantone bei solchen Gesetzesänderungen ein fakultatives Referendum. Das heisst konkret, diese Referenden müssen in vielen Kantonen nicht zwingend abgehalten werden. Nur in wenigen gilt ein obligatorisches Referendum. Stehen jedoch Verfassungsänderungen im Bund und in allen Kantonen an, so muss immer abgestimmt werden.