Seit das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) am 01. Januar 1985 implementiert wurde, haben Verordnungen, Gerichtsurteile, Kreisschreiben der Steuerbehörden sowie Detaillierungen durch das BSV die ursprüngliche Gesetzgebung ergänzt. Inzwischen ist die berufliche Vorsorge sehr komplex geworden. Um sich darin kompetent auszukennen, ist eine solide Ausbildung, eine konsequente Auffrischung des Fachwissens und eine permanente Weiterbildung zentral. Der unabhängige Vorsorgebroker beschäftigt sich täglich mit dieser Thematik. 

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Als qualifizierter SIBA-Broker hat er eine fundierte Ausbildung genossen und verpflichtet sich gemäss Code of Conduct der SIBA zur regelmässigen Weiterbildung, um sich immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu halten. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, damit er den Kunden vollumfänglich, gesamtheitlich und unabhängig beraten kann, so z.B. bei der Ausschreibung eines Vertrages, der Anpassung des Vorsorgeplanes an neue innerbetriebliche Gegebenheiten oder beim Benchmarking des Leistungskonzepts. Der Broker erarbeitet mit dem Kunden gemeinsam die für den Kunden optimale Vorsorgelösung und bringt dabei sein breites Marktwissen und seine Markterfahrung ein. Die für den Kunden passende Vorsorgelösung liegt nicht immer auf der Hand, sondern basiert auf den Angeboten des Marktes und den Parametern der Anbieter aber noch mehr dem Kundenbedürfnis und den Kundenmöglichkeiten, was sich gerade bei der Verantwortung im Anlagebereich zeigt. Bei diesen Entscheidungen berät und unterstützt der unabhängige Broker aktiv den Arbeitgeber, die Personalvorsorgekommission sowie die Mitarbeiter.  Der unabhängige Broker wird die Kunden auch regelmässig über die Neuerungen im Markt oder gesetzliche und steuerliche Änderungen informieren und Vorschläge ausarbeiten, um die Vorsorgelösung den Bedürfnissen des Arbeitgebers und deren Mitarbeiter gemäss zukunftsweisend zu gestalten. 

Immer mehr in den Vordergrund rückt zudem die Beratung der einzelnen Mitarbeiter, so z.B. beim Vorbezug von Wohneigentum, der Pensionierungsplanung, bei Stellenwechsel oder Scheidung, aber auch bei der Koordination der verschiedenen Sozialversicherungen bei einer Krankheit oder einem Unfall. Daneben gehören Personalorientierungen zum Aufgabenbereich eines Vorsorgebrokers.

Der unabhängige Broker ist nicht einem Anbieter verpflichtet, sondern dem Vorsorgemarkt per se. Er beurteilt regelmässig die Anbieter und deren Konditionen, aber auch deren Qualität und Bonität und schafft dadurch Markttransparenz. Der daraus resultierende Wettbewerb zwischen den Anbietern ist für Kunden und Mitarbeiter vorteilhaft. 

Transparenz ist auch zentral bei der Entschädigung der Brokertätigkeit. Marktüblich ist die Entschädigung über die Courtage, es sind aber auch Honorarmodelle oder eine Mischform möglich. Es gilt Vertragsfreiheit und der Kunde hat die Wahl.

Der Broker ist Bindeglied zwischen Kunden und Anbieter. Durch seine vielfältige Tätigkeit, sein grosses unabhängiges Expertenwissen und die tägliche Beratung entlastet der Broker die Anbieter von vielen Aufgaben und schafft beim Kunden und seinen Mitarbeitern Klarheit und Vertrauen.