Wieso reichen Sie Strafanzeige gegen die «Bild»-Chefs ein?

Die «Bild»-Verantwortlichen haben bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesrätin Sommaruga erstattet. Darin wird sie beschuldigt, diverse schwere Delikte begangen zu haben. An anderer Stelle behaupten die Verantwortlichen, dass die Anzeige symbolisch beziehungsweise wegen der «aberwitzigen» Haftbefehle der Bundesanwaltschaft gegen deutsche Steuerfahnder erfolgt sei. In weiteren Beiträgen ist von «Bild» auch zu hören, dass man der Schweiz mit der Anzeige bloss einen Spiegel vorhalten wollte. Und schliesslich erfährt man auch noch, dass die Strafanzeige gegen Frau Sommaruga eine originelle Zeitungsaktion sei.

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Die «Bild»-Verantwortlichen machen damit deutlich, dass sie nie davon ausgingen, dass Frau Sommaruga eine der angezeigten Straftaten begangen habe. Wer jedoch eine unschuldige Person bei einer Behörde absichtlich beschuldigt, begeht eine falsche Anschuldigung nach Schweizer Recht und eine falsche Verdächtigung nach deutschem Recht.

Was nervt Sie an der «Bild»-Anzeige?

Die Strafanzeige gegen Frau Sommaruga stellt die Bundesrätin im Grunde als Verbrecherin dar. An einer solchen Falschbeschuldigung kann ich nichts Originelles entdecken. Auch ist mir diese Art Sensationshunger zuwider. Und schliesslich sehe ich nicht ein, weshalb tragende Grundwerte unserer Verfassung dem «Bild»-deutschen Nervenkitzel geopfert und unbescholtene Mitglieder der obersten Bundesbehörde grundlos schwerer Straftaten bezichtigt werden sollten.

Warum soll der Straftatbestand der Falschen Anschuldigung gegeben sein?

Bundesrätin Sommaruga wurde angezeigt wegen versuchter Freiheitsberaubung, Falschanzeige, Nötigung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Gewisse Deliktsvorwürfe sind selbst bei grösster Gedankenakrobatik nicht mal im Ansatz zu erkennen. Gleichzeitig erfährt man von «Bild»-Verantwortlichen, dass Frau Sommaruga eigentlich gar nichts Strafbares getan habe, sondern bloss als Symbol für das Schweizer Justizwesen herhalten müsse.

Die pseudo-originellen Beschuldigungen hätte man jedoch allesamt in der «Bild»-Zeitung platzieren können. Damit hätte man schon genug angerichtet. Wer aber solche unwahren Bezichtigungen gleich bei der Staatsanwaltschaft deponiert, beabsichtigt damit, auch ein Strafverfahren herbeizuführen. Damit liegt die Annahme einer falschen Anschuldigung beziehungsweise einer falschen Verdächtigung auf der Hand.

Ist falsche Anschuldigung ein Offizialdelikt?

Ja. Die falsche Anschuldigung ist primär eine Straftat gegen die Rechtspflege. Geschützt werden mit dieser Strafnorm also kollektive Rechtsgüter beziehungsweise Interessen der Allgemeinheit. Daher kann die falsche Anschuldigung auch nur als Offizialdelikt ausgestaltet sein. Daneben schützt diese Strafnorm aber auch die Persönlichkeitsrechte Nichtschuldiger beziehungsweise zu Unrecht Angeschuldigter. Diese Strafnorm dient also der Verhinderung ungerechtfertigter Strafverfolgung.

Wieso die Anzeige in Deutschland und der Schweiz?

Der Tatort ist der primäre Bezugspunkt für die behördliche Fallzuständigkeit. Die unwahren Verdächtigungen geschahen in Berlin, also ist einerseits die dortige Staatsanwaltschaft zuständig. Es besteht aber auch in der Schweiz eine Verfahrenszuständigkeit, da sich die falsche Anschuldigung gegen ein Mitglied der obersten Bundesbehörde richtet. Die Ironie dürfte nun darin liegen, dass in der Schweiz die Bundesanwaltschaft zuständig ist - also exakt jene Behörde, welche mit ihren Haftbefehlen gegen die deutschen Steuerfahnder unlängst die «Bild»-Verantwortlichen auf den Plan rief.

David Gibor ist Rechtsanwalt und Strafrechtler in der Zürcher Kanzlei Widmer Müller Gibor.