Stefan Buck sitzt in den Vereinigten Staaten wegen Verschwörung zu Steuerhinterziehung auf der Anklagebank. Er haftet für seine Aktivitäten als Angestellter der Bank Frey. Die mittlerweile inaktive Zürcher Bank wollte noch im Jahr 2009 im grossen Stil unerwünschte US-Kunden bei UBS ins Haus zu holen. Das Reputationsrisiko sei gering, meinten die Manager damals. Doch es kam anders.

Buck geriet ins Visier der Ermittler und stellte sich am 9. November 2016 der Justiz in New York. Um vorläufig auf freien Fuss zu kommen, musste er eine Kaution in Höhe von 100'000 US-Dollar hinterlegen.

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Wegweisend für alle Schweizer Banken

Nun wird Bucks Verteidigungsstrategie bekannt. Sein Anwalt Marc Agnifilo beantragt vor Gericht, die Anklage sei vollumfänglich abzuweisen. Und zwar vor allem darum, weil US-Recht für Schweizer Bürger ohne Verbindungen in die Staaten nicht angewandt werden dürfe (Territorialitäts-Prinzip). Damit betritt Anwalt Agnifilo Neuland.

Der Ausgang des Verfahrens ist wegweisend für alle Schweizer Banker, die zwar Konti von US-Kunden betreuten, aber keine sonstige Verbindungen in die Staaten unterhielten. Noch nie wurde in diesem Zusammenhang der Anspruch der amerikanischen Justiz über Schweizer Steuerrecht von Richtern beurteilt.

Keine Verbindungen in die USA

Bucks Argumentation besteht im Kern darin, dass es nicht sein kann, dass alle Schweizer Banker, die irgendwann in ihrer Karriere Konti für US-Begünstigte eröffneten oder betreuten, sich automatisch des Steuerbetrugs nach US-Recht schuldig gemacht hätten. Anwalt Agnifilo sieht seinen Klienten in einer besonders günstigen Lage: Dies, weil Stefan Buck keinerlei Verbindungen in die USA unterhalten hatte und die Bank Frey nur in Zürich über Büros verfügte. Buck habe seine Arbeit im Einklang mit Schweizer Recht gemacht und habe während seiner Tätigkeit bei der Bank immer auf Anweisung von oben agiert.

Dies insbesondere, was die Deals mit einem ebenfalls angeklagten Schweizer Rechtsanwalt angeht. Dieser ist US- und Schweizer Bürger und war Partner bei der Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft & Frey Partner - ein grosses Tier also. Exponenten der illustren Anwaltskanzlei waren mit der Bank Frey verbandelt.

Gemacht, was der Kollege befahl

Alles, was Buck gemacht habe, sei, auf Anweisung des Anwaltws zu handeln, behauptet er. Mitte 2007 habe Stefan Buck als 26-Jähriger bei der Bank Frey seine Arbeit begonnen. Bald wurde er Relationship-Manager und habe zwischen zehn und 40 US-Kunden betreut. Im Dezember 2012 wurde er Mitglied des mittleren Kaders - wenige Monate vor der Anklage aus den USA. Anwalt Marc Agnifilo schreibt in der Verteidigungsschrift, dass der erfahrene Rechtsanwalt Vorkehrungen zur Steuerhinterziehung traf, Dokumente vernichtete und über Vollmachten für die Konti verfügte, während Stefan Buck lediglich sein Handlanger war.