Artur M. (61) machte mit seiner Swiss Invest Management AG den Gemeinden des unteren Saalachtals in Österreich schöne Augen: Er trat als Investor auf und anerbot Hilfe für die Finanzierung eines millionenschweren Thermenprojekts. Er kam gerade zur rechten Zeit, als andere potenzielle Geldgeber abgesprungen waren.
Das Projekt war ambitioniert: Für eine Pracht-Badelandschaft mit 53-Meter-Hotelturm suchten die Gemeinden durch die Projektgesellschaft Theba 60 Millionen Euro. Im Deutsch-Usbeken M. aus dem Kanton Sankt Gallen fanden sie den vermeintlichen Geldauftreiber und überwiesen einem seiner Anwälte 380'000 Euro auf ein Treuhandkonto als «Anschubfinanzierung».
Treuhandkonto leer
Der Anwalt zahlte daraufhin M. 300'000 aus und nahm sich sein Honorar. Das Abzügeln der Gelder vom Treuhankonto war laut Ansicht von Theba-Anwalt Michael Kowarz «eindeutig rechtswidrig». Die Aufregung in der Politlandschaft der Region ist gross: Josef Leitinger, Ortschef der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) sagte gebenüber den «Salzburger Nachrichten»: «Da war ein Betrüger am Werk.»
Klar ist: Das Geld ist weg. Die Ermittlungen gegen Ms. hilfreichen Anwalt wurden eingestellt. Den Investor M. aber hat die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen gewerbsmässigen schweren Betrugs angeklagt – die Anklageschrift liegt handelszeitung.ch vor. Die Projektgesellschaft Theba hat sich dem Strafverfahren gegen ihn angehängt und die Gruppe behält sich auch zivilrechtliche Schritte vor – den involvierten Anwalt eingeschlossen.
Pikant: M. ist in Deutschland wegen anderer Wirtschaftsdelikte bereits mehrfach rechtskräftig verurteilt worden: 2002 wegen Unterschlagung und vier Jahre später wegen Steuerhinterziehung.
«Politische Intrige»
Am Dienstag dieser Woche war eigentlich Gerichtstermin in Salzburg. Doch M. erschien nicht. Etwas, das die Kläger nicht im Geringsten überrascht. «Der Herr war lange nicht auffindbar», so Klägeranwalt Kowarz. Immerhin: Nach «intensiven» Bemühungen konnte man ihm zumindest die Anklageschrift zustellen.
M. wurde ein Amtsverteidiger bestellt – in solchen Angelegenheiten herrscht in Österreich Anwaltspflicht. Fragen von handelszeitung.ch konnte sein Pflichtverteidiger nicht beantworten. Aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses sei er dazu leider nicht befugt. Nur soviel: «Mein Mandant ist nicht schuldig», und M. sei der Ansicht, dass gegen ihn eine «politische Intrige» im Gange sei. Im Gerichtssaal liess Ms. Anwalt ausrichten, sein Mandant komme nicht zur Verhandlung nach Österreich, da an der Klage nichts dran sei.
M. war für handelszeitung.ch nicht erreichbar, sein Anwalt war auch nicht bereit, einen Kontakt herzustellen.