Während die deutschen Behörden im Kampf gegen Steuerhinterziehung mittlerweile alle Register ziehen und von der Schweiz zusätzliche Konzessionen einfordern, herrscht in Deutschland selber ein geradezu leichtsinniger Umgang mit unversteuerten Geldern. Das ergab ein Test der «Handelszeitung»: Auf die Reise nach Bayern und Baden-Württemberg begab sich ein 50-jähriger Schweizer Unternehmer, der auf Grund von Einkünften in Deutschland ein Konto bei einer lokalen Bank eröffnen will. Zudem möchte er von den in Deutschland günstigeren Gebühren und darüber hinaus rund 100'000 Franken anlegen, die derzeit noch in einem Fonds in der Karibik liegen. Pikantes Detail: Das Geld aus Übersee ist in der Schweiz nicht deklariert.

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Das Ergebnis: Egal ob Commerzbank, Hypovereinsbank, Sparkasse oder Volksbank, in allen besuchten Filialen war das Schwarzgeld der Testperson hochwillkommen. Selbst die BW Bank, eine Tochter der staatlichen Landesbank Baden-Württemberg, äusserte keinerlei Vorbehalte. Weder das deutsche Finanzamt noch die Schweizer Behörden würden sich für dieses Geld interessieren, erklärten die BW-Mitarbeiter. Ausserdem sei es nicht Sache der Bank, nach der Steuersituation der Kunden zu fragen. Dieser Fall erstaunt insofern, als sich das grün-rot regierte Bundesland Baden-Württemberg die Bekämpfung der Steuerflucht gross auf die Fahne geschrieben hat und im Rahmen des nach wie vor pendenten Abgeltungssteuerabkommens noch mehr Zugeständnisse von der Schweiz einfordert. 

Offiziell wird alles bestritten

Offiziell bestreiten alle angefragten Finanzinstitute, mit undeklarierten Vermögen etwas am Hut zu haben. «Unversteuerte Gelder werden nicht angenommen», heisst es bei der Sparkasse Hochrhein. «Wir führen keine Konten für Kunden, die uns nicht versteuerte Einlagen andienen», erklärt die Commerzbank. «Das deutsche Recht steht im Einklang mit den europäischen Richtlinien und sieht Mindeststandards vor, die bei einer Kontoeröffnung einzuhalten sind. Dazu gehört die ordnungsgemässe Identifizierung des Vertragspartners und die Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz bei bestimmten Steuerhinterziehungshandlungen», so ein Sprecher der Volksbanken.

Bei der BW Bank gebe es interne Anweisungen, die sich nicht nur mit der Schwarzgeld-, sondern auch mit der Kundenidentifikations-, Geldtransfer-, Geldwäschethematik und vielen anderen Fragen befassten, präzisiert ein Sprecher, und bei der Hypovereinsbank heisst es: «Unser Haus identifiziert neue Kunden sowie den wirtschaftlich Berechtigten nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Wir hinterfragen auch den Hintergrund der Kontoeröffnung und plausibilisieren die Mittelherkunft und die -verwendung.»

Wie der Test der «Handelszeitung» jedoch zeigt, ist die Realität eine andere. Der Schweiz, die demnächst im Parlament über die Steuerabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien befinden wird, fehlen allerdings die nötigen Vorkehrungen, um Schweizer Steuersünder im Ausland zu jagen. Denn solange die Steuerhinterziehung in der Schweiz als verwaltungsrechtliches Vergehen gilt, darf das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werden. Unter diesen Prämissen ist es auch nicht möglich, entsprechende Amtshilfegesuche ans Ausland zu richten.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es kaum, wenn die Zahl der Schweizer Geldtouristen jenseits der 316 Kilometer langen Landesgrenze zu Süddeutschland munter anschwillt. Addiert man das Schweizer Geld in den Depots der grenznahen Filialen deutscher Geldinstitute, kommt man schnell einmal auf mindestens eine halbe Milliarde Euro. Der grösste Teil davon dürfte unversteuert sein. Seit der Einführung der Franken-Euro-Untergrenze im Sommer 2011 ist für Schweizer Bankkunden im EU-Raum auch das Währungsrisiko verschwunden.

Lesen Sie mehr zum Thema in der neuen Ausgabe der «Handelszeitung», ab Donnerstag am Kiosk.