Das Bankgeheimnis kommt weiter unter Druck. Neu werden Steuerdelikte zu Vortaten der Geldwäscherei. Was alles als solches Delikt gelten soll, ist noch nicht klar definiert. Die neuen Regeln werden von der FATF erarbeitet, der Arbeitsgruppe der OECD gegen Geldwäsche. Die FATF trifft sich vom 13. bis zum 17. Februar in Paris und verabschiedet neue Standards.
Laut einem FATF-Arbeitspapier, das der «Handelszeitung» vorliegt, wollen die Geldwäschereibekämpfer im Steuerbereich «die breiteste Palette an Vortaten» haben. Im Papier ist denn nicht nur von «Tax crimes» die Rede, sondern auch von «Tax offences». Innerhalb der FATF herrscht breiter Konsens, dass Steuerhinterziehung eine Vortat zur Geldwäsche darstellt.
Für die Schweiz bedeutet dies künftig: Bei Verdacht auf Schwarzgeld werden Banken und andere Finanzintermediäre meldepflichtig. Sie müssen das entsprechende Geld blockieren und die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei MROS über ihren Verdacht informieren.
Eine weitere Neuerung betrifft juristische Personen. Gemäss dem neuen Standard müssen Staaten sicherstellen, dass die wirtschaftlich Berechtigten an Gesellschaften dem Handelsregister oder zumindest der Gesellschaft selber bekannt sind. Besitzer von Inhaberaktien beispielsweise können damit nicht mehr länger in der Anonymität bleiben, sondern müssen registriert werden – etwa in einem Aktienbuch.
Damit will die FATF sicherstellen, dass zu jedem Unternehmen Basisinformationen zu «Rechtsform, Direktoren etc.» erhältlich sind. Laut dem internen FATF-Arbeitspapier ist dies nur ein erster realisierter Schritt gegen die sogenannte «corporate anonymity».
Lesen Sie mehr zum Thema in der neuen Ausgabe der «Handelszeitung», ab Donnerstag am Kiosk.