Das ging schnell: Nicht lange nach Bekanntwerden einer der grössten Abmahnaktionen in Deutschland durch die Schweizer Firma «The Archive» gab der im Kanton Zürich wohnende Deutsche Philipp Wiik seinen Austritt aus der Aktiengesellschaft bekannt. Damit verlor The Archive sofort ihr Domizil in der Nähe von Zürich.
«Mit Bedauern» wurde Wiiks Schritt von Verwaltungsrat Ralf Reichert zur Kenntnis genommen. Ohne rechtsgültiges Domizil musste nun schnell Ersatz her, sonst wäre die Firma eher früher als später zwangsläufig liquidiert worden, da sie gegen die Handelsregisterverordnung verstossen hätte. Das Handelsregister Zürich ist im Gegensatz zu anderen Handelsregistern der Schweiz bekannt dafür, Ordnungsmängel zügig anzugehen und entsprechend zu handeln.
Drohende Zwangsliquidierung abgewendet
Der neue Direktor mit Schweizer Wohnsitz ist in der hiesigen Finanzszene ein Unbekannter: der 35-jährige Nounagnon Sedjro Crespin Djengue aus Benin, einem Kleinstaat in Westafrika. Er bekam sofort Einzelzeichnungsrecht. Nun residiert man in Weisslingen, Zürich, an seiner Wohnadresse.
The Archive tritt als Inhaberin von Pornofilmen auf. In Deutschland wurden tausende Internauten von der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wegen angeblicher illegaler Benutzung von Porno-Filmen auf der Webseite Redtube für je 250 Euro abgemahnt. Auftraggeber, so die Rechtsanwaltskanzlei, sei die Firma The Archive aus Zürich.
Rechtliche Konsequenzen drohen
Bisher war der wirtschaftliche Erfolg von «The Archive» wohl eher mässig. Zum Zahlen von Steuern kam Djengues Firma bisher nicht gross, wie Recherchen von handelszeitung.ch zeigten.
Darüber hinaus drohen rechtliche Konsequenzen. Eine Anwaltskanzlei stellte bei der Staatsanwaltschaft Hamburg kürzlich Strafanzeige gegen die Regensburger Kanzlei U+C wegen der Massenabmahnungen. Demnach bestehe der Verdacht auf besonders schwere Erpressung.
Mitarbeit: Mathias Ohanian