Die Schweizer Post wendet sich einem dunklen Kapitel der Schweizer Geschichte zu: den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Sie bringt in diesem Herbst eine Sondermarke mit Verkaufszuschlag zu diesem Thema, wie der gelbe Riese in einem Communiqué schreibt.

Das Motiv ist schlicht. Es zeigt eine rote Mohnblume und ein weinendes Gesicht im Profil. Mohn gilt gemeinhin als Symbol des Gedenkens. Im englischsprachigen Raum wird die Blume spezifisch in Verbindung gebracht mit den Opfern der beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

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Verkaufszuschlag von 50 Rappen

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 erlaubt. Die Geschichte dieser Heim-, Pflege- oder Verdingkinder wird derzeit politisch und wissenschaftlich aufgearbeitet.

Die Post will dabei nicht aussen vor bleiben. Verschiedene Gedenkanlässe, Veranstaltungen und Ausstellungen würden entscheidend dazu beitragen, Licht ins Dunkel der Vergangenheit zu bringen. «Ebenfalls einen Beitrag leisten soll die Sondermarke der Post», heisst es im Communiqué vom Mittwoch. Der Verkaufszuschlag von 50 Rappen pro verkaufter Briefmarke fliesse vollumfänglich in den Soforthilfefonds für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (FSZM).

Offenes Geschäft im Ständerat

Die Leistungen aus dem Soforthilfefonds dienen als Überbrückungshilfe, bis die gesetzlichen Grundlagen für Zahlungen an die Opfer geschaffen worden sind. In den letzten zwei Jahren haben die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen insgesamt 8,7 Millionen Franken Soforthilfe erhalten. 1117 Personen bekamen einen Betrag zwischen 4000 und 12'000 Franken.

Der Nationalrat hat im Frühjahr beschlossen, Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen mit 20'000 bis 25'000 Franken zu entschädigen. Der Ständerat entscheidet in der Herbstsession über eine finanzielle Entschädigung.