Das Cockpit des amerikanischen Elektroautos Tesla ist wohl das spektakulärste auf dem weltweiten Automarkt. Modernste elektronische Hilfsmittel unterstützen den Fahrer. Kernstück ist das 17-Zoll-Display. Es lässt den Fahrer per Touchscreen das Telefon nutzen, die Auto-Einstellungen bedienen, navigieren oder im Internet surfen. Natürlich lässt sich auch das Musiksystem steuern. Dabei stehen neben UKW-Radio auch die neue DAB-Technologie, Internetradio oder die eigene Musik ab Smartphone oder Tablet zu Auswahl.
Das Display lässt sich nicht ausschalten. Und so zieht er viel Aufmerksamkeit auf sich. Zu viel Aufmerksamkeit, wie Marco Cortesi findet. Der Chef des Mediendienstes der Stadtpolizei Zürich fuhr im Tesla mit. Auf den ersten Blick zeigte er sich beeindruckt. Eine solche Bedienhilfe in einem Auto habe er noch nie gesehen, erklärte er danach. Dennoch beunruhigt ihn die Technik.
«Der Bildschirm ist nicht tolerierbar»
Während der Fahrt stellt Cortesi fest: «Die Ablenkung durch den riesigen Bildschirm im Tesla ist nicht tolerierbar. Ich bin davon überzeugt, dass die Ablenkung durch Bild und Ton während der Fahrt so gross ist, dass Unfälle aufgrund dessen markant zunehmen würden.»
Nur schon um die Nebelleuchten einschalten zu können, muss sich der Fahrer durch mehrere Ebenen tippen. Auf einem Parkplatz werden die Funktionen besprochen. Dabei mischt sich die Faszination für das technisch Mögliche mit dem Gedanken, dass alles auch bei voller Fahrt bedient werden kann.
Im Widerspruch zum Gesetz
Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz steht zum Display in Widerspruch: «Die fahrzeugführende Person hat dafür zu sorgen, dass ihre Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird», steht da. Und weiter interpretiert die Polizei das Gesetz: «Die Bedienung solcher Kommunikations- und Informationssysteme durch den Lenker während der Fahrt ist gefährlich. Die lenkende Person macht sich dann strafbar, wenn sie dadurch abgelenkt wird.»
Bei einem 17-Zoll-Bildschirm wird dies schon schwierig. Cortesi kommentiert: «Bei der Testfahrt habe ich festgestellt, dass der Screen so gross ist, dass man ihn nicht ignorieren kann.»
Die Konkurrenz riegelt den Display ab
Nicht nur der Tesla, immer mehr neue Fahrzeuge der höheren Preisklassen werden mit TV-Geräten oder Bildschirmen ausgestattet. In der Regel deaktivieren sich diese Geräte bei einer Geschwindigkeit von rund 6 bis 10 km/h automatisch. Der Bildschirm im Tesla bleibt aber bedienbar. Das muss er auch, weil sich wichtige Funktionen des Autos nur so steuern lassen. «Relevant ist die Frage, ob es erlaubt ist, Fahrzeuge anzubieten, die der lenkenden Person die Möglichkeit bieten, während der Fahrt das Internet zu nutzen», sagt dazu Cortesi.
Auch Modelle der Hersteller BMW und Mercedes haben Bildschirme in ihren Autos eingebaut. Bei der Mercedes S-Klasse teilt sich der Bildschirm beim Fahren auf. Der Fahrer sieht nicht auf das Bild des Beifahrers. Das Navi kann nur bedient werden, wenn der Wagen steht. Ähnlich ist es bei BMW. Bei den Bayern ist das durchschnittliche Display mit 10,8 Zoll zudem massiv kleiner als jener des Telsa. Auch bei BMW werden während der Fahrt Funktionen wie etwa das Internet gesperrt. Einige Modelle verfügen über eine Vorlesefunktion für E-Mails, die während der Fahrt ankommen.
Wo zieht man die Grenze?
Die Frage der Zulassung des Tesla-Bildschirms soll nun zumindest im Kanton Zürich geklärt werden. Der als Raserjäger bekannte Staatsanwalt Jürg Boll will es genau wissen. Er leitet nun beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich entsprechende Abklärungen ein. Antworten erwartet Boll in dieser Woche. Dass die Bedienung von wichtigen Funktionen des Autos – wie das Öffnen des Daches oder das Einschalten der Nebellichter – über den Touchscreen erfolgt, beschreibt Boll als «sehr problematisch».
Die Frage was an Informations- und Steuereinheiten zulässig ist und was nicht, beschäftigt nun die Fachleute. So ist laut einem schweizerischen Urteil Zeitunglesen im Stau beziehungsweise im «Stopp-and-Go»-Verkehr erlaubt. Demnach dürfte auch das Bedienen des Webbrowsers im ruhenden Verkehr erlaubt sein. Doch wo zieht man die Grenze? Für den Regulator eine schwierige Aufgabe – ist der technische Fortschritt doch meist um einiges schneller.
Tesla wollte sich zur polizeilichen Kritik am Touchscreen-System trotz mehrfacher Nachfrage nicht äussern.