Mit der Revision der Verordnung des Arbeitsgesetzes will das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Voraussetzung schaffen, dass Läden «in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus» während des ganzen Jahres Arbeitnehmende an Sonntagen beschäftigen dürfen.

Die Ausnahme wäre jedoch auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnern beschränkt. Ausserdem müsste der Anteil der ausländischen Hotelgäste mindestens 50 Prozent betragen.

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Die bürgerlichen Parteien und die Städte- und Tourismusverbände begrüssen das Vorhaben zwar grundsätzlich. Alle fordern sie jedoch verschiedene Anpassungen. Die Grünen und die Gewerkschaften lehnen eine Aufweichung des Sonntagsarbeitsverbots durchwegs ab.