Die Grossbank musste den Platz der Credit Suisse einnehmen, die neben weiteren Akteuren von der Bundesanwaltschaft (BA) wegen qualifizierter Geldwäscherei angeklagt wurde.

Für diese Übertragung gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte einer der Anwälte der UBS zum Prozessauftakt am Dienstag. Er erinnerte daran, dass die Übernahme der Credit Suisse vom Bundesrat beschlossen worden war, um den Schweizer Finanzplatz zu retten.

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In dem Verfahren gehe es um Vorgänge, die vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattgefunden hätten, die von anderen Organen geleitet worden sei, sagte der Verteidiger. Die UBS habe keinen Einfluss auf diese Machenschaften gehabt. Daher müsse das Verfahren ausgesetzt werden, bis das Bundesgericht über den Antrag der UBS auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe.