Definition
Ein Finanzausgleich regelt bei öffentlichen Institutionen die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben zwischen den einzelnen staatlichen Ebenen wie z. B. Bund und Kantonen.
Hintergrund
Der aktuelle Schweizer Finanz- und Lastenausgleich trat im Jahre 2008 in Kraft. Die Reform sollte seinerzeit die Effektivität des Staates verbessern, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Kantonen reduzieren sowie unnötige Sonderbelastungen ausgleichen. Darüber hinaus wurde durch die Maßnahmen die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im In- und Ausland gewährleistet. Der Finanzausgleich enthält im engeren Sinn folgende Bereiche des Ausgleichs: Den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich.
Ressourcenausgleich
Auf Basis der Ressourcenpotenziale in den einzelnen Kantonen wird der Ressourcenausgleich errechnet. Das Ressourcenpotenzial umfasst das steuerbare Einkommen der natürlichen Personen bzw. das Vermögen der natürlichen Personen sowie die steuerbaren Gewinne der juristischen Personen. Der Ressourcenausgleich sorgt dafür, dass die Kantone mit unterdurchschnittlichen Ressourcen finanzielle Mittel vom Bund und von den ressourcenstarken Kantonen erhalten.
Lastenausgleich
Der Lastenausgleich soll größere Lasten der Kantone abgelten, die im Wesentlichen wegen ihrer Geographie und Soziodemografie unbeeinflussbar sind. Aus diesen Gründen werden manche Kantone mit höheren Kosten konfrontiert. Für die Bestimmung geografischen Sonderlasten stehen die Teilindikatoren Siedlungshöhe, Steilheit des Geländes, Siedlungsstruktur und Bevölkerungsdichte im Vordergrund. Für die Zuteilung der Mittel für den soziodemographischen Lastenausgleich sind die Teilindikatoren Armut, Alter und Ausländerintegration sowie Gemeindegröße, Beschäftigungsquote und Siedlungsdichte zu berücksichtigen.
Härteausgleich
Bei der Einführung des neuen Systems kam es vor, dass manche Kantone schlechter gestellt wurden. Der Härteausgleich soll solchen Kantonen den Übergang erleichtern. Zu diesem Zweck werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.