Als der Bundesrat im März 2020 zur Eindämmung des Coronavirus weite Teile der Wirtschaft lahmlegte, schnürte er gleichzeitig ein finanzielles Hilfspaket für betroffene Unternehmen und Selbstständige. Für Letztere führte er den Covid-19-Erwerbsersatz ein. Verschiedentlich wurde in den darauffolgenden Monaten das hohe Missbrauchsrisiko des Instruments kritisiert.

Diese Schwäche des Systems ist gemäss dem am vergangenen Freitag veröffentlichten Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) darauf zurückzuführen, dass der Bundesrat so rasch wie möglich ein breit angelegtes, einfaches, speditives und unbürokratisches Unterstützungssystem habe einführen wollen. Das Risiko von Missbrauchsfällen sei «bewusst in Kauf genommen» worden.

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Die GPK-N begrüsst in ihrem Bericht die Bestrebungen der Aufsichtsbehörden und gelangt zum Schluss, dass diese ihre Aufgaben so gewissenhaft erfüllt hätten, wie dies auf der Grundlage der verfügbaren Daten möglich gewesen sei. Letztlich seien nur wenige Missbrauchsfälle bekannt geworden.

Krise offenbart allgemeine Probleme

Die Kommission ersucht den Bundesrat aber in drei Empfehlungen, dafür zu sorgen, dass die Bundesverwaltung künftig besser auf ähnliche Situationen vorbereitet ist. Verbesserungspotenzial sieht die GPK-N beispielsweise beim Austausch zwischen den verschiedenen involvierten Bundesämtern. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bundesbehörden und den Ausgleichskassen bezeichnet sie dagegen als «gut».

Nach Meinung der Kommission hat die Covid-19-Krise ferner gewisse allgemeine Probleme hinsichtlich der Struktur der Sozialwerke zutage gefördert, namentlich was die Aufsicht des BSV über die Ausgleichskassen, die Harmonisierung der Daten und die Digitalisierung angeht. «Für die GPK-N ist es wichtig, dass der Bundesrat diese Punkte vertieft.»

Schliesslich hält die GPK fest, dass die Selbstständigerwerbenden eine Kategorie von Erwerbstätigen darstellten, die im Sozialversicherungsbereich bislang wenig dokumentiert sei. Deshalb ersucht sie den Bundesrat, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, ausgehend von den Erfahrungen aus der Pandemie die soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden eingehender zu untersuchen. (awp/hzi/sec)