Hunderte bereits beschlossene Erhöhungen zum Jahreswechsel seien demnach illegal. Der Versorger müsse im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, berichtet das Blatt unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.
So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Hintergrund sei der Erstattungsanspruch, der für Gas-Lieferanten aus den von der Regierung beschlossenen Energiepreis-Bremsen gegen den Staat erwachse.
Unter Berufung auf Zahlen des Konsumentenportals Check24 berichtet "Bild", dass es zum 1. Januar massive Preisaufschläge gebe: 457 Gas-Versorger planen demnach ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte. 636 Strom-Versorger planten Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte.
"Konsumentinnen und Konsumenten dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten", sagte die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, dem Blatt. Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. "Wir raten Konsumenten, Widerspruch einzulegen."
1 Kommentar
"Der Charme des Geldes liegt in seiner Menge."
Carl Fürstenberg (1850 - 1933), deutscher Bankier, Inhaber der Berliner Handelsgesellschaft