Der Bundesrat hebt die Schutzmassnahmen der eigenen Handelsplätze gegenüber der EU zum 1. Mai auf, wie er am Mittwoch mitteilte. Aufgrund einer Revision der entsprechenden rechtlichen Grundlagen der EU sei die Massnahme hinfällig geworden. 

Damit können die Aktien von Schweizer Unternehmen wieder frei an europäischen Börsenplätzen gehandelt werden. Die EU hatte den Schweizer Börsen 2019 den Äquivalenzstatus aberkannt. Dies bedeutete, dass Banken und Vermögensverwalter aus der EU an Schweizer Börse nicht mehr handeln durften. Zum Schutz der heimischen Börsenplätze verbot der Bundesrat den Handel mit Schweizer Aktien an den EU-Aktienmärkten. Im Frühling 2024 änderte die EU ihre gesetzlichen Grundlagen, sodass der Handel mit Schweizer Aktien an Schweizer Handelsplätzen inzwischen nicht mehr beeinträchtigt ist.

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Eine Gesamtabwägung habe gezeigt, dass die Wirkung der Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU derzeit nicht mehr notwendig sei, teilte der Bundesrat mit. In Einzelfällen hätten sie sogar zu negativen Auswirkungen für Schweizer Unternehmen geführt, etwa bei Fusionen mit EU-Gesellschaften. (Reuters/awp/hzb/pg)

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