Bruno Ferrari, Leiter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, überwacht die 2178 national tätigen von insgesamt 11 000 gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz. Er schätzt deren Börsenverluste in den letzten drei Jahren auf 20 bis 30 Prozent. Was aber nicht weiter tragisch sei.

«Stiftungen sollen und dürfen Gelder ausschütten, aber sie müssen nicht», begründet Benno Schubiger, Präsident der Swiss Foundations (SF). Darin setzen sich 19 der wichtigsten Stiftungen der Schweiz für mehr Transparenz im Stiftungswesen ein. Genaue Zahlen über die Verluste auf den Finanzmärkten können aber auch die SF nicht liefern.

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Aus der Kür zur Förderung des Gemeinwohls wird in schlechten Zeiten für viele Stiftungen eine moralische Pflicht. «Wir werden jetzt mit Gesuchen geradezu überschwemmt», sagt Peter Bruppacher, Vizepräsident der Pestalozzi-Siftung. Antizyklisches Verhalten ist gefordert, doch dafür müssten die Geldquellen sprudeln.

Da kommt die parlamentarische Initiative des Glarner FDP-Ständerats Fritz Schiesser gelegen. Sie zielt auf eine Liberalisierung des Stiftungsrechts. Wichtigster Punkt: Der Steuerabzug bei Vergabungen soll von 10 auf 30 Prozent erhöht werden. Das erntet bei den Stiftungen selber breite Zustimmung.

Umstritten ist hingegen eine weitere Änderung: Künftig sollen Stifter ihre Stiftung wieder liquidieren und die Vermögenswerte auf sich oder allfällige Erben rückübertragen können. «Das untergräbt die Vertrauensbasis als ethische Grundlage des Stiftungsrechts», kritisiert Schubiger.

Dass gar auf die Uneigennützigkeit als Kriterium für eine Steuerbefreiung verzichtet werden soll, lässt die Alarmglocken läuten. «Die Stiftung darf nicht zu einem Finanzinstrument werden, sondern die Gemeinnützigkeit muss klar im Vordergrund bleiben», mahnt Philipp Egger, Geschäftsführer der Gebert-Rüf-Stiftung. In der Schweiz soll es Zustände wie in Liechtenstein nie geben, wo es über 50 000 unbeaufsichtigte Stiftungen gibt, in denen Geldwäschern Tür und Tor offen stehen.