In ihren jeweiligen Berichten bekräftigen die «European Insurance and Occupational Pensions Authority» (Eiopa), die «European Banking Authority» (Eba) und die «European Securities and Markets Authority» (Esma) das gemeinsame Verständnis von Greenwashing als eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Massnahmen oder Mitteilungen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und angemessen widerspiegeln. Diese Praxis kann für Verbraucher, Investoren oder andere Marktteilnehmer irreführend sein, teilt Eiopa mit. Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) betonen erneut, dass die Finanzmarktakteure dafür verantwortlich sind, faire, klare und nicht irreführende Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern.

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Jede ESA liefert in ihrem Bericht eine Bestandsaufnahme der derzeitigen aufsichtlichen Reaktion auf Greenwashing-Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich und stellt fest, dass die zuständigen nationalen Behörden bereits Massnahmen zur Überwachung von nachhaltigkeitsbezogenen Angaben ergreifen. Darüber hinaus geben die ESAs einen Ausblick darauf, wie die Aufsicht im Bereich der Nachhaltigkeit in den kommenden Jahren schrittweise verbessert werden kann.
Obwohl sich die Berichte der ESAs auf den EU-Finanzsektor konzentrieren, erkennen sie an, dass die Bekämpfung von Greenwashing eine globale Antwort erfordert, die eine enge Zusammenarbeit zwischen den Finanzaufsichtsbehörden und die Entwicklung interoperabler Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen beinhaltet, so die Mitteilung.

Risiko des Greenwashings

Da die Nachfrage nach Nachhaltigkeit steigt, nehmen Versicherungs- und Pensionskassen zunehmend umweltfreundliche Geschäftsmodelle an und bieten den Verbrauchern nachhaltigere Optionen an. Während dieser Wandel aus Sicht der Eiopa ein positiver Schritt in Richtung einer Netto-Null-Wirtschaft sein kann, birgt er auch das Risiko des Greenwashings - wenn Finanzdienstleister sich selbst oder ihre Produkte irreführend als nachhaltiger darstellen, als sie tatsächlich sind. Um dieses Risiko zu bekämpfen, legt Eiopa Vorschläge vor, die darauf abzielen, die Aufsicht über Greenwashing zu verstärken und den regulatorischen Rahmen für nachhaltige Finanzen zu verbessern.

Fälle häufen sich

Die jüngsten Aktivitäten der nationalen Aufsichtsbehörden und die Marktbeobachtung der Eiopa haben eine wachsende Zahl potenzieller Greenwashing-Fälle im gesamten Binnenmarkt ergeben. Im Jahr 2024 meldeten fünf nationale Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Fälle von Greenwashing (gegenüber drei im Jahr 2023), und sechs weitere nationale Aufsichtsbehörden untersuchen derzeit potenzielle Fälle, eine Zunahme gegenüber fünf im letzten Jahr. Wenn nicht gegen Greenwashing vorgegangen wird, könnte es echte Bemühungen zur Finanzierung des nachhaltigen Übergangs untergraben und das Vertrauen der Verbraucher in den europäischen Versicherungs- und Rentensektor untergraben, ist die Eiopa überzeugt.

Gleichzeitig formuliert Eiopa vier Grundsätze, welche nationale Aufsichtsbehörden bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen berücksichtigen sollten:

  • Nachhaltigkeitsaussagen eines Anbieters sollten genau und präzise sein und das Profil des Anbieters und/oder das Profil seiner Produkte angemessen wiedergeben.
  • Nachhaltigkeitsaussagen sollten mit klaren Argumenten, Fakten und Verfahren untermauert werden.
  • Nachhaltigkeitsaussagen und ihre Begründung sollten für die angesprochenen Interessengruppen zugänglich sein.
  • Nachhaltigkeitsaussagen sollten auf dem neuesten Stand gehalten werden, und jede wesentliche Änderung sollte rechtzeitig und mit einer klaren Begründung offengelegt werden.

Der Eiopa-Abschlussbericht bietet darüber hinaus praktische Anleitungen für die Anwendung dieser Grundsätze mit Beispielen aus der Praxis. (pd/hzi/bdw) 

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