Der Bundesrat hat das bisher freiwillige Homeoffice zur Pflicht gemacht. Zumindest vorübergehend und dort, «wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist».

Manche Arbeitnehmer arbeiten bereits seit Monaten zu Hause. Doch da es sich bisher nur um eine Empfehlung der Politik handelte und damit freiwillig war, gab es auch keinen Anspruch, vom Arbeitgeber entschädigt zu werden. Ändert sich dies nun?

Partner-Inhalte