Am 11. März wurde die Zweitwohnungsinitiative angenommen. Darin wird bestimmt, dass der Zweitwohnungsbestand in jeder Gemeinde bei 20 Prozent eingefroren werden soll. In den meisten touristischen Gemeinden liegt dieser Bestand allerdings schon heute weit darüber. Das ist auch kein Wunder, wenn man bedenkt, dass rund 12 Prozent der Wohneinheiten in der Schweiz Zweitwohnungen sind – insgesamt rund eine halbe Million.

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Altbestand nicht betroffen. Mit der Umsetzung der Initiative wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, unter der Leitung von Stephan Scheidegger, Vizedirektor des Bundesamtes für Raumentwicklung. An einem Seminar im Institut für Finanzdienstleistungen in Zug gewährte er den anwesenden Experten Einblick in den Vorschlag, der dem Bundesrat unterbreitet wird:

Bestehende Bauten (Erst- und Zweitwohnungen), die vor dem 11. März 2012 erstellt wurden, dürfen nach altem Recht frei verkauft, vererbt und damit ohne Einschränkung als Zweitwohnungen genutzt werden.

Später erstellte Zweitwohnungen müssen vermietet werden. Die Eigentümer dürfen nur drei Wochen für sich vorreservieren.

Überhöhte Preise. Der Wohnungs-Altbestand wird also begehrter werden. Dies sei in den Preisen wahrscheinlich schon mitberücksichtigt worden, sagte Tourismus-Professor Christian Lässer anlässlich des Seminars. Urs Wohler, Direktor von Engadin Tourismus, äusserte sogar Bedenken, dass die Preise nach oben überschossen haben könnten.