Für Versicherungsbetrug und -missbrauch  kommen letztlich die Versicherten mit ihren Prämienzahlungen auf. Diesen Missstand wollen die Versicherungsgesellschaften möglichst ausschliessen. Die acht grössten Schadenversicherer der Schweiz haben daher Mitte 2019 die Entwicklung eines neuen Hinweis- und Informationssystems (HIS) in Auftrag gegeben. Am 1. Februar 2021 nahm die SVV Solution AG, eine Dienstleistungsgesellschaft des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV, das System in Betrieb. 

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Ziel dieser gemeinsam entwickelten Software ist es, missbräuchliche Leistungsansprüche transparent zu machen und möglichst für die Zukunft zu verhindern. «Bis Ende 2021 erwarten wir erste Ergebnisse und können dann sehen, welche Trends sich abzeichnen», sagt Christian Bischof, Leiter Operations SVV Solution AG, auf Anfrage von HZ Insurance.

Tendenziell geraten Versicherungsnehmer ins Visier der Versicherungen, wenn sie über kurze Zeiträume mehrere Schäden zur Regulierung anmelden. Wird zum Beispiel erst die kaputte Designerbrille eines Freundes, auf die man sich während eines Besuchs gesetzt hat, der Privathaftpflichtversicherung gemeldet, dann einige Zeit später auch noch das Smartphone des besten Kollegen, weil man dieses aus Versehen hat fallen lassen, fällt dies Versicherern auf und kann Anlass sein zu Nachforschungen.

Anderseits können zum Beispiel in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung schnell mehrere Schäden pro Jahr zusammenkommen ‒ ohne dass dies verdächtig sein muss. Ein gestohlenes Velo aus der verschlossenen Garage, ein Hagelsturm, bei dem Fenster kaputtgehen oder Wasser in den Keller läuft: Das sind keine ungewöhnlichen Szenarien.

Bei Verdacht wird genau geprüft

Das Hinweis- und Informationssystem HIS ist für den Versicherer ein Hilfsmittel bei der Prüfung der in Versicherungsanträgen gemachten Angaben und bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht. Eventuellen Hinweisen aus dem HIS geht der Versicherer im Rahmen seiner Risiko- oder Leistungsfallprüfung nach und untersucht den Sachverhalt eingehend.

Die am HIS partizipierenden Versicherungsgesellschaften melden künftig Personen in das Hinweis- und Informationssystem ein, sobald bestimmte Unregelmässigkeiten in der Schadenerledigung entdeckt werden. Die Gründe für eine sogenannte Einmeldung  entsprechen dem Versicherungs- und Haftpflichtrecht. Sie umfassen unter anderem die vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls, den Versicherungsbetrug oder die missbräuchliche Mehrfachversicherung. Eingemeldet werden je nach Einmeldegrund nicht nur Personen, welche die betreffende Handlung selber vorgenommen haben, sondern auch Personen, die sich daran beteiligt haben (sinngemässe Anwendung der strafrechtlichen Rollen Mittäter, Gehilfen, Anstifter).

Das HIS beschränkt sich auf vorerst auf die drei Versicherungsbranchen Motorfahrzeug (Haftpflicht und Kasko), Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht) und Sachversicherung (Hausrat, Gebäude und Unternehmen). Versicherte sowie alle anderen Personen, die aufgrund von Versicherungsmissbrauch ins System eingemeldet werden, werden schriftlich davon in Kenntnis gesetzt.

Datenschutz ist gewährleistet

Das HIS ist eine Datensammlung, die die Anforderungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz DSG erfüllt. Es ist beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen EDÖB registriert. Die Wettbewerbskommission Weko hat dem HIS zudem «kartellrechtliche Unbedenklichkeit» attestiert. Es ist laut dem SVV transparent und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. 

Details zum Hinweis- und Informationssystem HIS sowie die Liste mit den Gründen für eine Einmeldung sind unter www.svv.ch/his zu finden.