- Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: Die staatliche AHV (1. Säule), die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) und die freiwillige private Vorsorge (3a, 3. Säule).
- Frauen sind oft benachteiligt, da Teilzeitarbeit und niedrigere Löhne ihre Rentenansprüche mindern; durch Zukäufe und Einzahlungen in die Säule 3a können sie jedoch Vorsorgelücken schliessen.
- Eine gezielte Planung, besonders für Frauen, ist essentiell, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.
Das Schweizer System der Altersvorsorge, das sich auf drei Säulen stützt, ist sowohl komplex als auch flexibel. Während es sich bei der ersten Säule, der AHV, um ein einheitliches staatliches System für alle Versicherten handelt, variiert die zweite Säule, das BVG, in seiner Umsetzung, da das Bundesgesetz nur Mindestleistungen vorschreibt.
Allerdings bieten die meisten Pensionskassen Vorsorgepläne an, die vielfach vorteilhafter sind als das BVG-Minimum. Während in der ersten und zweiten Säule das Erwerbseinkommen die Beitragshöhe bestimmt, können die Beiträge bei der Säule 3a, der privaten Vorsorge, frei gewählt werden. Bei einer Reduzierung oder Einstellung der Erwerbstätigkeit mit einem in der Folge verminderten Einkommen ist daher besondere Aufmerksamkeit geboten, um Beitragslücken zu antizipieren, die zu einer Verminderung der künftigen Altersleistungen führen.
Erforderliche finanzielle Mittel
Ist die Planung mangelhaft, fehlen zum Zeitpunkt der Pensionierung oft die erforderlichen finanziellen Mittel. Dies betrifft vor allem die Frauen, deren Karriere im Allgemeinen weniger linear als bei den Männern verläuft und deren beitragspflichtige Einkommen weniger hoch sind. So lag das Medianeinkommen der Frauen laut Bundesamt für Statistik (BFS) im Jahr 2023 um nahezu 15 Prozent tiefer als das der Männer. Darüber hinaus sind doppelt so viele Frauen wie Männer in Tieflohnsektoren tätig. Frauen sehen sich auch öfter mit Situationen konfrontiert, die sich nachteilig auf ihre berufliche Vorsorge auswirken, dazu gehört vor allem die Teilzeitarbeit. Gemäss dem BFS arbeiteten im Jahr 2023 58,1 Prozent der Frauen Teilzeit, hauptsächlich aus familiären Gründen, vor allem wegen der Betreuung von Kindern oder anderer Familienmitgliedern. Manchmal unterbrechen die Frauen aus ebendiesen Gründen ihre Erwerbstätigkeit. Aufgrund dieser Besonderheiten müssen sich die Frauen mit dem Aufbau einer soliden beruflichen Vorsorge befassen, sobald sie ins Berufsleben einsteigen, da der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Des Weiteren gilt es auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die höhere Lebenserwartung der Frauen im Vergleich zu den Männern einen höheren Bedarf an finanziellen Mitteln mit sich bringt.
Einkauf in die zweite Säule
In diesem Kontext ist die erste Säule das gerechteste System für die Frauen, da die Erziehungsgutschriften als virtuelle Beiträge auf das individuelle AHV-Konto angerechnet werden und die – durch die Reduzierung der Arbeitszeit für die Kinderbetreuung bedingte – Verringerung der künftigen Altersrente damit begrenzt werden kann. Im Gegensatz dazu können Frauen, die Teilzeit arbeiten oder in einem Tieflohnbereich tätig sind, im Rahmen der zweiten Säule stark benachteiligt werden. Der im BVG vorgesehene Koordinationsabzug bedeutet, dass ein Teil des Lohns nicht versichert wird, womit sich die Vorsorgeguthaben von Personen mit tiefen Einkommen oder Mehrfachbeschäftigten reduzieren. Es gibt allerdings auch Vorsorgepläne, die einen Koordinationsabzug ausschliessen, womit sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge auf den gesamten Lohn leisten. Daher sollte das Vorsorgereglement der Pensionskasse des (künftigen) Arbeitgebers diesbezüglich genau analysiert werden.
Senkung laufender Steuern
Es ist jedoch möglich, die BVG-Leistungen nach einer Periode mit Teilzeitarbeit aufzubessern. Die durch die Erhöhung der Arbeitszeit im Vergleich zum versicherten Einkommen entstandene Vorsorgelücke kann durch einen Einkauf geschlossen werden. Da solche Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, ermöglichen sie eine Erhöhung des Alterguthabens und damit des Alterskapitals oder der künftigen Rente und gleichzeitig eine Senkung der laufenden Steuern. Das für die Vorsorge angesparte Vermögen ist ebenfalls steuerbefreit.
Säule 3a aufbauen
Jede erwerbstätige Person mit einem beitragspflichtigen AHV-Einkommen kann Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen – ein auf lange Sicht äusserst attraktives Vorsorgeinstrument. So kann über die Jahre ein beträchtliches Kapital akkumuliert werden, während die laufende Steuerbelastung aufgrund der abzugsfähigen Beiträge sinkt. Der Bundesrat möchte nun die Möglichkeit in die Gesetzgebung aufnehmen, allfällige Beitragslücken in der Säule 3a durch Einkäufe zu schliessen, indem bei steigenden Einkommen höhere Beiträge erlaubt werden. Gemäss der aktuellen Vorlage soll diese Möglichkeit allerdings nicht für diejenigen Jahre gelten, in denen keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, was den Frauen beim langfristigen Aufbau ihres Vorsorgekapitals jedoch einen Vorteil verschaffen würde. Auf jeden Fall ist es unerlässlich, sich gut zu informieren und die eigene Vorsorge langfristig zu planen, um die Finanzierung des Ruhestands zu sichern.
Dieser Beitrag ist Teil des am 19. September 2024 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Vorsorge».