Darum geht's
  • Selbstständigerwerbende müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, wobei flexible 3a-Lösungen oft den Einstieg bieten.
  • Ab einem Einkommen von 150’000 Franken kann die zweite Säule attraktiv werden, um höhere Renten zu sichern.
  • Frühes Planen und regelmässige Überprüfung der Vorsorge sind entscheidend, um im Alter gut abgesichert zu sein.

Selbstständigerwerbende tragen mehr Risiken im Berufsleben und organisieren auch ihre Altersvorsorge freiwillig. Einzige Ausnahme sind die Pflichtbeiträge zur Existenzsicherung in die erste Säule (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzversicherung (EO). 

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Gern wird das Thema Vorsorge auf die leichte Schulter genommen, zeigen Statistiken der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung: Fast jede vierte selbstständig erwerbende Person in der Schweiz nutzt die freiwillige Vorsorge nicht. Wer darauf spekuliert, später sein Unternehmen zu verkaufen und so seine Altersvorsorge zu decken, geht eine riskante Wette ein. Dabei stünden Selbstständigerwerbenden weit mehr Wahlmöglichkeiten offen als Angestellten.

 

Start mit flexiblen 3a-Lösungen

Die Entscheidung für die zweite oder die dritte Säule sollte davon abhängen, wie hoch und wie regelmässig die Einkünfte sind. Sind zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit die Einnahmen noch gering oder schwankend, empfehlen Vorsorgeexperten eher die dritte Säule mit flexiblen Zahlungen. 3a-Konten können bei fast allen Banken und Versicherungen eingerichtet werden, entweder als Sparplan oder in Form von Wertpapieranlagen. 

Generell können beim privaten, steuerbegünstigten Sparen in die Säule 3a bis zu 20 Prozent des steuerbaren Einkommens, jedoch maximal 35’280 Franken im Jahr (Grenzwert 2024), einbezahlt werden. So lassen sich erste Kapitalreserven bilden, die für die Altersvorsorge oder für eine Hypothek verwendet werden können und steuerliche Privilegien geniessen. Die Möglichkeit, eine 3a-Rente zu beziehen, gibt es mit dieser Vorsorgelösung allerdings nicht.

Vorsorgeexpertinnen raten dazu, ab einem Guthaben von etwa 50’000 Franken ein neues Säule-3a-Konto zu eröffnen, damit man später über mehrere Jahre hinweg darauf zugreifen kann. Die Anzahl Konten ist nicht vorgegeben. Theoretisch kann man so viele Konten eröffnen, wie man will. 

Beim privaten Sparen mit 3a-Lösungen empfiehlt es sich, regelmässig Gebühren, Strategien und Zinssätze zu vergleichen. Ein Wechsel des Produkts ist genauso jederzeit möglich wie ein Wechsel des Anbieters. Es gibt teilweise erhebliche Unterschiede bei den Konditionen der Anbieter.

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen sich Einzahlungen in die Säule 3a in der Regel nicht lohnen – zum Beispiel für Menschen über fünfzig Jahre mit einem geringen Einkommen, also weniger als 50’000 Franken im Jahr. Beträgt der Sparhorizont nur noch etwa zehn Jahre, sind steuerliche Vorteile begrenzt. Mehr Sinn macht dann, sein Geld direkt am Finanzmarkt anzulegen, zum Beispiel in Wertpapiere.

Eine zweite Variante der dritten Säule ist die «freie Selbstvorsorge» mit dem 3b-Sparen. Hier kann Geld für Spar- und Versicherungsmassnahmen eingezahlt und frei verwendet werden, allerdings ohne besondere steuerliche Privilegien.

 

Rente aufbessern mit der zweiten Säule

Kleinunternehmerinnen und Freiberufler sind nicht obligatorisch dem BVG (berufliche Vorsorge) angeschlossen. Sie können sich jedoch freiwillig versichern, um Vorsorgelücken zu verhindern. In eine Pensionskasse (zweite Säule) einzuzahlen, ist vor allem mit steigenden Einnahmen über 150’000 Franken pro Jahr interessant, um zu günstigeren Konditionen für den Todesfall oder bei Invalidität abgesichert zu sein. Die Finanzbehörden akzeptieren dabei rund einen Viertel des Einkommens für Sparrücklagen in eine Vorsorgeeinrichtung.

Viele Selbstständigerwerbende verzichten allerdings auf eine zweite Säule und entscheiden sich stattdessen für eine individuelle Lösung mit der Säule 3a. Der Grund: Pensionskassen versichern zwar bei Invalidität und Todesfall, lassen sich aber nicht auf persönliche Bedürfnisse anpassen. So zahlen ledige, kinderlose Personen trotzdem Beiträge für eine Hinterlassenenrente. Mit der privaten Altersvorsorge sind Selbstständigerwerbende viel flexibler.

Die zweite Säule bietet immerhin den Vorteil, nachträglich Beiträge einzuzahlen. Das ist steuerlich vorteilhaft und ermöglicht bessere Rentenleistungen. Es gibt für Selbstständige drei Optionen für die Wahl einer Pensionskasse. Sie können sich einer Vorsorgeeinrichtung ihres Branchenverbands oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Wer Personal beschäftigt, kann sich als Chef oder Chefin bei der Pensionskasse der Mitarbeitenden anmelden.

Wie dann das Guthaben bei Pensionsbeginn ausgezahlt wird, kann frei entschieden werden – als lebenslange monatliche Rente, als Teilzahlung plus Rente oder als einmalige Kapitalzahlung. Die optimale Lösung hängt immer von den persönlichen Umständen ab.

 

Früh anfangen lohnt sich

Grundsätzlich gilt: Wer als Kleinunternehmerin oder Selbstständigerwerbender für das Alter vorsorgen will, sollte sich unbedingt so früh wie möglich mit dem Thema beschäftigen. Je eher man mit den Beitragszahlungen beginnt, desto mehr Kapital bleibt aufgrund der Zinsen im Rentenalter, selbst wenn es am Anfang nur kleine Beträge sind. 

Versicherungsberater, Finanzfachleute und Maklerinnen beraten zu passenden Vorsorgelösungen. Dabei gilt ein Grundsatz: Man sollte nie ein Angebot unterschreiben, das man nicht in seiner Gesamtheit versteht. Und nicht zuletzt ist es wichtig, die Altersvorsorge regelmässig auf den Prüfstand zu stellen – das heisst mindestens alle fünf Jahre oder bei einer grossen Veränderung der persönlichen Situation wie beispielsweise Geburt, Hochzeit oder Scheidung.

Dieser Beitrag ist Teil des am 19. September 2024 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Vorsorge».