Ein Amt für Härtefallhilfe gibt es bis heute nirgends. Von Sitten bis St. Gallen müssen derzeit die Kantonsregierungen gesetzliche Grundlagen schaffen, die eine Auszahlung von wirtschaftliche Härtefallhilfen erlaubt. Sie müssen darüber hinaus je einen Finanzbeschluss durchs kantonale Parlament peitschen. Und schliesslich müssen sie mit Hochdruck eine Beamten- und Expertenkolonne organisieren, die es schafft, im Akkord Dutzende bis Tausende Gesuche – ja nach Kantonsgrösse – zu bewilligen. Dies ist für die Kantone sehr herausfordernd.
Die meisten agieren am Limit der Rechtstaatlichkeit, damit diese Hilfe innert nützlicher Frist möglich wird. Sie tun dies Mittels Notrecht und bewilligen Budgets und Kredite knapp unter den jeweiligen gesetzlichen Limiten, um Abstimmungen umgehen zu können. Denn käme es zu einer Volksabstimmung in einem Kanton, wäre dort die Nothilfen an Firmen 6 bis 9 Monate blockiert – sie wäre wirkungslos.