So schön bestellt war der Garten seines Einfamilienhauses schon lange nicht mehr. Der fünfzigjährige Angestellte einer berühmten Genfer Uhren- und Schmuckfirma schwärmt: Dank Kurzarbeit arbeite er seit April nur zweieinhalb Tage die Woche. Die zweite Wochenhälfte hat er frei und pflegt seine Pflanzen. Für diese Zeit zahlt der Staat ihm 80 Prozent seines Lohns: Die sogenannte Kurzarbeitsentschädigung.

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Die Schmuckfirma beschäftigt ihn seit dreissig Jahren. Seine Spezialität ist die Fassung von Juwelen. Er ist hier unverzichtbar. Sein Chef würde ihm wohl nicht so schnell kündigen. Doch weil der Umsatz stagniert, macht der Patron sich das Regime zunutze: Er schickt ihn auf Kosten des Bundes nach Hause und senkt damit seine variablen Kosten. So reduziert er seinen finanziellen Verlust, ohne die Fachkraft zu verlieren. Sollte der Aufschwung kommen, holt er ihn zurück.