Die Bank habe nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass der Kundenberater qualifizierte Geldwäscherei betreiben konnte, stellte die Bundesanwaltschaft (BA) fest.
Dies geschah mit Vermögenswerten, welche ursprünglich aus Bestechungshandlungen in Griechenland stammten, hiess es weiter. Mit der auferlegten Geldstrafe schliesst die BA den Fall ab. Die Bank verzichtet auf eine Beschwerde gegen den Entscheid, weshalb dieser rechtskräftig ist.