Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen. Der Tatverdacht gestützt auf die verwertbaren Beweismittel habe sich nicht erhärten lassen, schrieb die BA.
Dies ist eine Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Februar: Darin untersagte das Gericht der BA die Auswertung von Mails zwischen dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef und stützte damit die Vorinstanz.
Die Richter gewichteten wie bereits das Berner Zwangsmassnahmengericht den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der sogenannten Corona-Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt.