Um administrative Hürden abzubauen, soll die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in eine einfache Meldepflicht umgewandelt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Ausserdem sollen Arbeitslose mit Schutzstatus S neu bei öffentlichen Arbeitsvermittlungen angemeldet werden müssen. Weiter sollen Schutzbedürftige zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden können.

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Der Bundesrat will ebenfalls die Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen erleichtern, hiess es weiter. Um obige Massnahmen zu vollziehen, hat die Landesregierung die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Verordnungen eröffnet.