Ausserdem wurde die Zulassung von zwei bereits genehmigten Maissorten verlängert. Die Kommission erlaubt mit diesem Schritt ausschliesslich die Einfuhr dieser gentechnisch veränderten Mais- und Baumwollkulturen in die EU - ein Anbau in der Union ist ausgeschlossen.

Genehmigungen und verlängerte Zulassungen der gentechnisch veränderten Pflanzen gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Produkte, die aus diesem Anbau gewonnen werden, unterliegen strengen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.

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Umfangreiches Prüfungsverfahren

Die betreffenden Kulturen durchliefen ein umfangreiches Bewertungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt sicherstelle, so die Kommission. In ihrer positiven wissenschaftlichen Bewertung stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fest, dass die gentechnisch veränderten Kulturen ebenso sicher seien wie ihre konventionellen Produkte.

Nachdem weder die Mitgliedsstaaten noch der ständige Berufungsausschuss sich für oder gegen eine Zulassung der genetisch veränderten Pflanzen entscheiden konnten, war die Kommission eigenen Angaben zufolge nun gesetzlich zu einer Entscheidung verpflichtet.

Ziel von genetisch veränderten Kulturen ist es, Landwirten Zugang zu widerstandsfähigeren Pflanzen zu ermöglichen, die etwa weniger Pestizide benötigten. Zudem könnte die Lebensmittelsicherheit verbessert werden. Beispielweise könnten genetisch veränderte Pflanzen besser mit Trockenheit zurechtkommen. Kritiker etwa von Umweltorganisationen oder Vertreter von Bioläden warnen allerdings vor möglichen noch unbekannten Gefahren.