Am Mittwoch hat der Bundesrat die revidierte CO2-Verordnung in Kraft gesetzt. Einige der Bestimmungen gelten rückwirkend per 1. Januar 2025, damit die bestehenden klimapolitischen Instrumente lückenlos weitergeführt werden können, wie der Bundesrat mitteilte.

Das betrifft insbesondere Bestimmungen zu den CO2-Zielwerten für Fahrzeuge, der Verminderungsverpflichtung für Unternehmen sowie der Kompensationspflicht und der Rückerstattung und Rückverteilung der CO2-Abgabe. Weitere neue Regeln gelten per 1. Mai 2025. Beispielsweise geht es dabei um neue Förderschwerpunkte des Bundes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

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Insgesamt hat der Bundesrat die Verordnung nach der Vernehmlassung nicht gross verändert. Eine Ausnahme ist die Vorgabe von Emissionsreduktionen für Firmen. Diese können sich neu von der CO2-Abgabe befreien lassen. Sie müssen sich aber verpflichten, ihre Emissionen jährlich um durchschnittlich 2,25 Prozent zu senken. Vorgeschlagen hatte der Bundesrat ursprünglich einen Wert von 2,5 Prozent.