Im neuen GAV wurden laut gemeinsamer Medienmitteilung der Sozialpartner vom Montag die Mindestlöhne insbesondere in der Weiterverarbeitung angehoben. Dies um den gestiegenen Anforderungen in der Branche Rechnung zu tragen, wie es heisst. Zudem seien die Lernendenlöhne um 100 Franken pro Lehrjahr erhöht worden.
Ein weiteres Element des neuen GAV ist der erstmals eingeführte Krisenartikel. Er biete Betrieben in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die Möglichkeit, temporär vom GAV abzuweichen - jedoch nur unter klar geregelten und strengen Bedingungen. Damit sollen Arbeitsplätze gesichert und gleichzeitig Marktverzerrungen durch Dumpingpreise verhindert werden, so die Sozialpartner.