Im revidierten Postgesetz wird nun stehen, dass die Tageszustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sieben Jahre lang um 10 Millionen Franken pro Jahr stärker ausfällt als bisher.

Neu wird die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen an Werktagen subventioniert. Dies mit 25 Millionen Franken pro Jahr. Die Ermässigungen für die Zustellung von Erzeugnissen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse werden nicht abgeschafft.

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Noch muss die von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KFV-N) ausgearbeitete Vorlage in den beiden eidgenössischen Räten die Gesamtabstimmungen am Ende der Frühjahrssession überstehen.